Zuger Attentat
Das Zuger Attentat wurde am 27. September 2001 während einer Sitzung des Kantonsrates im Parlamentsgebäude des Kantons Zug verübt. 14 Politiker wurden vom Attentäter Friedrich Leibacher erschossen, der sich kurz darauf selbst das Leben nahm. Leibacher hatte zuvor jahrelang durch exzessiven Gebrauch von Rechtsmitteln auf sich aufmerksam gemacht und fühlte sich vom Rechtsstaat derart schlecht und nachteilig behandelt, dass er sich zu dieser Tat gedrängt sah.
Der Attentäter gelangte mit einer selbstgefertigten Polizeiweste und mehreren Waffen, darunter ein Sturmgewehr 90 in der zivilen Ausführung, eine Pistole SIG Sauer, eine Vorderschaftrepetierflinte und ein Revolver, unbehelligt ins Zuger Parlamentsgebäude und schoss im Saal des tagenden Parlaments wild um sich. Er tötete dabei drei Regierungsräte und elf Kantonsräte, verletzte zahlreiche Politiker sowie einige Journalisten zum Teil schwer. Er feuerte insgesamt 91 Schüsse ab. Zudem zündete er eine selbstgebastelte Bombe. Sein eigentliches Hauptziel, der Zuger Regierungsrat Robert Bisig, blieb unverletzt. Leibacher hinterliess am Tatort einen Abschiedsbrief mit dem Titel «Tag des Zornes für die Zuger Mafia». Offenbar wähnte er sich als Opfer eines Komplottes gegen sich.
Dieser Anschlag war der erste dieser Art in der Schweiz und für den gesamten Kanton Zug ein traumatisches Erlebnis. Die ganze Schweiz wurde in tiefe Trauer und Betroffenheit versetzt. Weltweit, auch unter dem Eindruck der kurz zuvor erfolgten Anschläge vom 11. September in New York City, machte sich Entrüstung über diese Tat breit. Zahlreiche Parlamente und Organisationen rund um die Welt entsandten Beileids-Botschaften.
Inhaltsverzeichnis
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1 Tathergang
Um 10:00 Uhr fiel Leibacher einer Fussgängerin in Inwil bei Baar auf, als er mit seinem Auto mitten auf der Strasse angehalten hatte. Er stieg aus, zog eine dunkle Jacke aus, unter der er eine dunkelblaue Weste mit der Aufschrift «Polizei» trug. Daraufhin stieg er wieder in sein Auto und fuhr Richtung Zug weiter. Kurz vor 10:30 Uhr fuhr er mit einem Auto direkt vor das Regierungsgebäude. Bekleidet mit einer selbstgemachten, polizeiähnlichen Uniform (Baseballmütze mit aufgesticktem Zuger Wappen, dunkle Reporterweste mit auf dem Rücken aufgeklebter weisser Beschriftung «Polizei») marschierte er in das Regierungsgebäude. Im Foyer des Kantonsratssaals sah Leibacher zwei Ratsmitglieder, von denen er eines um 10:32:24 Uhr erschoss. Danach betrat er den Saal und gab 28 oder 29 Schüsse aus dem Selbstladegewehr innerhalb von 14 Sekunden ab. Presseleute und Ratsmitglieder warfen sich auf den Boden oder versteckten sich zwischen den Pultreihen und unter den Pulten. Ein Ratsmitglied stürzte sich aus einem Fenster. Nachdem Leibacher sein Gewehr neu hatte laden müssen, verschoss er weitere 30 Schüsse. Danach zündete er einen als Sprengsatz präparierten Kunststoffkanister, der im rechtsseitigen Gang explodierte. Ein Ratsmitglied wurde dadurch schwer am Kopf verletzt. Während er bisher alle Schüsse aus dem Eingang des Saales abfeuerte, gab er seine letzten 30 Schüsse gehend ab, womöglich auf der Suche nach einem Ratsmitglied. Mutmasslich stehend oder eventuell auf dem Fenstersims sitzend, erschoss sich Leibacher um 10:34 Uhr selbst. Das Attentat dauerte insgesamt 2 Minuten und 34 Sekunden.
Um 10:33 Uhr wurde die Einsatzzentrale der Zuger Polizei durch einen Kantonsrat informiert, der sich zum Zeitpunkt des Attentats nicht im Saal aufgehalten hatte. Beinahe zur gleichen Zeit fuhr zufällig ein Beamter der damaligen Stadtpolizei mit dem Streifenwagen in der Neugasse stadteinwärts. Bei der Ampel hörte er vier bis fünf dumpfe Knalle, Passanten deuteten ihm, dass diese vom Regierungsgebäude her kamen. Er fuhr sofort mit Blaulicht auf den unteren Postplatz, wo er erneut Schüsse hörte. Um 10:40 Uhr trafen die ersten Einsatzkräfte der Zuger Polizei ein. Zwei Beamte begaben sich in den Kantonsratssaal, wo sie Leibacher schwer verletzt auffanden. Er wurde mit Handschellen gefesselt. Vor dem Regierungsgebäude stellte die Zuger Polizei sein Auto fest, wo sie einen geladenen Revolver, eine Schrotpatrone und 29 Kopien des Flugblattes «Tag des Zornes für die Zuger Mafia» auffanden.
2 Folgen
Als Folge dieses Attentats wurde in zahlreichen lokalen Parlamenten die Sicherheitsmassnahmen verschärft bzw. überhaupt erst vorgenommen und teilweise strenge Zutrittskontrollen für Besucher sowie Sicherheitsausweise für die Parlamentarier eingeführt. Auf Bundesebene wurde nicht zuletzt deshalb die Sektion Sicherheit Parlamentsgebäude als Teil des Bundessicherheitsdienstes gebildet, eine rund 35 Personen starke Polizeieinheit, welche vor allem das Bundeshaus in Bern sichert. Es wurden im Rahmen der Einführung einer allgemeinen elektronischen Zutrittskontrolle für Besucher Türkontrollen mit Durchleuchtungsapparaten eingerichtet und verschiedene Trakte des Bundeshauses durch Sicherheitsschleusen abgesichert, welche von den Politikern mittels eines Badges geöffnet werden können.
In vielen Kantonen und Gemeinden wurden zudem als Präventionsmassnahme Listen von Personen eingerichtet, welche als sogenannte Querulanten aufgefallen sind. Personen also, welche die Instanzen mit Einsprachen und Einsprüchen bombardieren, damit scheitern; glauben, ungerecht behandelt zu werden, und teilweise auch Drohungen gegen Behördenmitglieder aussprechen. Diese werden seither schärfer überwacht. Teilweise wurden auch Mediationsstellen eingerichtet. Polizeidienststellen reagierten fortan weitaus sensibler auf Hinweise derart Bedrohter und nehmen drohende Personen vorübergehend fest, wobei bei anschliessenden Hausdurchsuchungen oft Waffen beschlagnahmt werden.
Regisseur Sascha Weibel und Filmredaktor Felix Karrer begannen kurze Zeit nach dem Attentat mit der Planung einer Verfilmung. Die Recherchen wurden mit 40'000 Franken vom Schweizer Fernsehen und vom Bundesamt für Kultur (BAK) finanziert. Die Zuger Regierung setzte sich gegen das Filmprojekt ein, weshalb sich das Schweizer Fernsehen vom Projekt zurückzog und dieses nicht realisiert wurde.[1]
3 Todesopfer[2]
- Peter Bossard (Regierungsrat/Statthalter, FDP, Zug)
- Monika Hutter-Häfliger (Regierungsrätin, SP, Baar)
- Jean-Paul Flachsmann (Regierungsrat, SVP, Zug)
- Herbert Arnet (Kantonsratspräsident, CVP, Cham)
- Martin Döbeli (Kantonsrat, FDP, Zug)
- Dorly Heimgartner (Kantonsrätin, FDP, Zug)
- Kurt Nussbaumer (Kantonsrat, FDP, Oberägeri)
- Rolf Nussbaumer (Kantonsrat, CVP, Baar)
- Konrad Häusler (Kantonsrat, CVP, Unterägeri)
- Erich Iten (Kantonsrat, FDP, Unterägeri)
- Karl Gretener (Kantonsrat, CVP, Cham)
- Willi Wismer (Kantonsrat, CVP, Risch)
- Heinz Grüter (Kantonsrat, FDP, Baar)
- Käthi Langenegger (Kantonsrätin, CVP, Baar)
4 Der Attentäter
Der Attentäter Friedrich «Fritz»[1] Heinz Leibacher wurde am 21. Juli 1944 in Zug geboren und war kaufmännischer Angestellter. Leibacher war Schweizer Staatsbürger. Er ging drei Ehen mit Frauen aus der Dominikanischen Republik ein, die alle scheiterten. Gegen mindestens eine der Ehefrauen war er gewalttätig. Er hatte aus diesen Ehen drei Kinder. 1970 wurde er durch das Strafgericht in Zug wegen verschiedener Vermögensdelikte, Unzucht mit Kindern, öffentlichen unzüchtigen Handlungen, Urkundenfälschung und Strassenverkehrsverstössen zu 18 Monaten Haft verurteilt, stattdessen jedoch in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen.[3]
Er konnte sich nie richtig im Erwerbsleben zurechtfinden und war in verschiedenen Kantonen als Arbeitsloser gemeldet; schliesslich bezog er eine Invalidenrente. Bereits früher waren ihm eine Persönlichkeitsstörung, Alkoholkrankheit sowie Gehirnschwäche attestiert worden. Leibacher beschwerte sich aus bis heute unveröffentlichtem Grund fortwährend bei den Behörden. Gemäss Schlussbericht wurde 1996 über Leibacher ein psychiatrischer Bericht erstellt, wonach er Persönlichkeitsstörungen haben soll, der Grund des Berichts ist nicht angegeben. Daraufhin erwarb er mehrere Waffen und begann ein Schiesstraining in einem Verein.[3]
Nach zwei Jahren fand ein aktenkundiger Vorfall statt: 1998 wurde er nach einem Streit mit einem Buschauffeur der Zugerland Verkehrsbetriebe angezeigt, er hätte diesen mit einer Waffe bedroht. Leibacher schickte seine Tochter in ein Internat in Australien, und der Staatsanwalt reichte 2 ½ Jahre nach dem Vorfall beim Gericht eine Anklage gegen Leibacher ein. Danach ereignete sich das Zuger Attentat.[3]
5 Siehe auch
- Günther Tschanun, Schweizer Mörder
6 Dokumentationen
- Das Attentat von Zug – 5 Jahre danach. (Archivversion vom 2. Februar 2012) In: DOK vom 21. September 2006.
- Marion Friedrich Honegger: «Kriminalfälle – Schweizer Verbrechen im Visier»: Das Attentat von Zug. In: DOK vom 28. Juli 2009.
7 Videobeiträge (Chronologisch)
- Alte Wunden aufgerissen. In: Schweiz aktuell vom 25. Juli 2011 (4:32 Minuten)
- Zug: Zehn Jahre danach. In: 10vor10 vom 26. September 2011 (4:23 Minuten)
8 Weblinks
- Untersuchungsrichterlicher Schlussbericht zum Attentat vom 27. September 2001 im Regierungsgebäude des Kantons Zug. (Archivversion vom 6. Oktober 2011) Untersuchungsrichteramt des Kantons Zug. Allgemeine Abteilung, September/Oktober 2003 (PDF; 728 kB)
9 Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Thomas Knellwolf: Der Kanton Zug verhindert einen Film über Amokläufer Leibacher. In: Tages-Anzeiger. 13. August 2011, abgerufen am 13. August 2011.
- ↑ Liste der Opfer
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Untersuchungsrichterlicher Schlussbericht. (Archivversion vom 6. Oktober 2011) 2003, S. 21 f.
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