Vierte Gewalt
Die Begriffe Vierte Gewalt oder vierte Macht werden in vielen Ländern als Bezeichnung für die Massenmedien, wie Presse und Rundfunk, verwendet. Die Kennzeichnung „vierte“ soll bedeuten, dass es im politischen System des Staates bei der Gewaltenteilung einen vierten, wichtigen Bereich gibt. Neben Exekutive, Legislative und Judikative können die Medien, die zwar keine eigene Gewalt zur Änderung der Politik oder zur Ahndung von Machtmissbrauch besitzen, durch Berichterstattung und öffentliche Diskussion das politische Geschehen beeinflussen. können. Sie üben also eine politische Macht und Einflussnahme aus. Im französischen Sprachgebrauch wird der Begriff quatrième pouvoir verwendet, die englischen Bezeichnungen lauten fourth estate und fourth power („vierte Staatsmacht“).[1] In politischen Systemen mit staatlich gelenkten Medien - wie zum Beispiel vielen Diktaturen - gibt es diese vierte Macht jedoch nicht.
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1 Literatur
- Helmut Müller: Die vierte Gewalt. Medien und Journalismus kritisch betrachtet, Österreichische Landsmannschaft, Wien 2008, ISBN 978-3-902350-26-8.
- Gerhart von Graevenitz (Hg.): Vierte Gewalt? Medien und Medienkontrolle, UVK-Medien, Konstanz 1999, ISBN 3-89669-256-9.
2 Weblinks
- Timeline: Der Aufstieg der 4. Macht (Demokratiezentrum Wien)
- Jochen Thielmann, Die "vierte Gewalt" als Kontrollinstanz der Justiz? [1]
3 Andere Lexika
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