Verfassungsfeindlich
Verfassungsfeindlich ist ein Eigenschafts- oder Beiwort. Es wird häufig mit „verfassungswidrig“ gleichgesetzt.
Ob eine Partei verfassungswidrigkeit ist und damit verboten werden kann, stellt nur das Bundesverfassungsgericht[ext] fest. Sonstige Organisationen können, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister bzw. Innensenator des jeweiligen Bundeslandes verboten werden. Grundsätzlich können alle Parteien und Organisationen in Deutschland vom Verfassungsschutz daraufhin überprüft werden, ob sie verfassungsfeindlich sind. In der Regel beschränkt sich das jedoch nur auf die Gruppen und Personen, die als linksextrem oder rechtsextrem gelten.
„Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als „verfassungsfeindlich“ bezeichnet wird.“
– Verfassungsschutz Brandenburg[1]
1 Abgrenzung
Das Streben nach nationaler Souveränität, der Widerstand gegen Besatzung und die Verteidigung des Staatsgebietes sind in Deutschland durch das Grundgesetz gerechtfertigt. Im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es:„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“[2] Das Widerstandsrecht richtet sich somit ausdrücklich gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen, wenn eine andere Abhilfe nicht möglich ist.[3]
2 Kritik
Die Begriffe verfassungsfeindlich und verfassungswidrig können unter bestimmten Umständen abwegig erscheinen. In diesem Zusammenhang wird manchmal auf das orwell'schen Neusprech hingewiesen:
So wird argumentiert, das Grundgesetz sei keine Verfassung. Demokratische Ordnung setzt voraus, dass Macht und Regierung vom demokratischen Souverän, also vom Staatsvolk ausgehen. Beispielsweise sind einige der heutigen Bundesländer von den alliierten Besatzer gebildet worden.
Die Manipulation von Sprache als Mittel der Machtausübung und Unterdrückung ist vermutlich so alt wie die Sprache selbst. Gerade auch in der Zeit des Nationalsozialismus und in der Sowjetunion wurde mit ähnlichen Begriffen wie bei Neusprech politische Propaganda betrieben. Beispiele sind Adolf Hitler und Josef Stalin. Hitler hat nicht immer von Krieg gesprochen, wie das in einer vereinfachten Geschichtsdeutung oft dargestellt wird. Er hat in den ersten Jahren der Machtausübung immer wieder von Frieden gesprochen, aber Krieg gemeint. Das Gift des Bösen war durchaus auch in Zucker getaucht. Hitler kam über verfassungsgemäße Wege - wenn auch missbräuchlich - an die Macht. Wenn es der Geschichtsunterricht an den Schulen nicht wagt, diesen geschickt gestreuten „Zucker“ zu beschreiben, dann können die Mechanismen der Propaganda nicht verstanden werden.
3 Einzelnachweise
- ↑ Verfassungsschutz Brandenburg: Extremismus allgemein - Der Beobachtungsauftrag der Verfassungsschutzbehörden
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
- ↑ Jarass/Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 10. Aufl., Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58375-9, Art. 20 Rn 130
- ↑ Neusprech - Propaganda - Greenwash und Sprache, BUND - Regionalverband Südlicher Oberrhein am 23. Februar 2016
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