Staatsfunk
Der Begriff Staatsfunk (auch Staatsfernsehen)[1] wird meist im Sinne einer Kritik an staatlichen Rundfunkgesellschaften verwendet.[2] Anders als beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich aus Gebühren finanziert und zum Beispiel in Deutschland von einem Rundfunkrat kontrolliert wird, der die Interessen der Allgemeinheit bei der Programmgestaltung gewährleisten soll, unterstehen staatliche Sender unmittelbar einer Behörde. Daher wird auch der Begriff Staatlicher Rundfunk bevorzugt. Solche staatlichen Rundfunkanstalten gibt es in autoritären Staaten wie Syrien oder dem Iran.
In Deutschland gab es zur Zeit des Nationalsozialismus (siehe Großdeutscher Rundfunk) und der DDR staatliche Rundfunkgesellschaften. In der DDR waren es der Rundfunk der DDR (Hörfunk) und der Deutsche Fernsehfunk. In Westdeutschland setzte die US-amerikanische Besatzungsmacht durch, dass der Rundfunk ein unabhängiges publizistisches Medium wird, das nicht von der Regierung kontrolliert werden soll. Gegen maßgebliche Kreise gerichtet, denen eine Rundfunkordnung nach dem Vorbild der Weimarer Republik (Reichs-Rundfunk-Gesellschaft) vorschwebte, hieß es in dem von Lucius D. Clay 1947 erlassenen „Befehl zur Errichtung regierungsunabhängiger Rundfunkeinrichtungen“:
„Es ist die grundlegende Politik der US-Militärregierung, daß die Kontrolle über die Mittel der öffentlichen Meinung, wie Presse und Rundfunk, verteilt und von der Beherrschung durch die Regierung freigehalten werden müssen. Demgemäß ist der Deutschen Post die Beteiligung am Rundfunk in der US-Besatzungszone mit Ausnahmen der folgenden Funktionen verboten worden: a) Einziehung der Rundfunkgebühren […]; b) Zurverfügungstellung der für den Rundfunk notwendigen Kabel; c) Unterhaltung eines Rundfunk-Entstörungsdienstes.“
– Lucius D. Clay: Befehl zur Errichtung regierungsunabhängiger Rundfunkeinrichtungen, 1947[3]
Gleichwohl unterstand auch der Rundfunk in Westdeutschland lange Zeit einer politischen Kontrolle, da die Rundfunkräte meist von den großen politischen Parteien besetzt wurden. Diese Situation hat sich im Laufe der Zeit durch die Beteiligung weiterer gesellschaftlicher Gruppen (z.B. Kirchen und Religionsgemeinschaften) geändert. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat erst 2014 ein Urteil zum „Gebot der Vielfaltsicherung“ bei der Besetzung der Rundfunkräte gesprochen. Der „Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder“ wurde ausdrücklich auf höchstens ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums begrenzt, um die Unabhängigkeit sicherzustellen.[4]
1 Vergleich zu Wikipedia
2 Einzelnachweise
- ↑ Jonas Schreijäg: Was ist "Staatsfunk"? In: Faktenfinder, tagesschau.de, 6. Oktober 2017
- ↑ https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ard-und-zdf-sag-nicht-staatsfunk-kolumne-von-jan-fleischhauer-a-1172597.html
- ↑ Ansgar Diller (Hrsg.): Rundfunk und Fernsehen in Deutschland. Texte zur Rundfunkpolitik von der Weimarer Republik bis zur Gegenwart. Für die Sekundarstufe (= Universal-Bibliothek 9587 Arbeitstexte für den Unterricht). Reclam, Stuttgart 1985, ISBN 3-15-009587-5, S. 82.
- ↑ BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 -, Rn. (1-135).
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