Schule in freier Trägerschaft

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Schule in freier Trägerschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland die amtliche Bezeichnung für eine Schule, die sich im Gegensatz zur Schule in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines nichtstaatlichen Schulträgers befindet. Häufig wird der Begriff Privatschule verwendet, um den Unterschied zu den staatlichen Einrichtungen deutlich zu machen.

Schulträger können kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften, aber auch Privatpersonen sein. Die freien Träger sind, anders als kommunale Schulträger (siehe Schule in öffentlicher Trägerschaft, für das Lehrpersonal und für die konzeptionelle Gestaltung (Pädagogik) alleine verantwortlich. Die sogenannten Privatschulen stehen in vielen Staaten Europas unter staatlicher Aufsicht. In einigen Ländern kann der Betrieb vom Staat finanziell gefördert werden.

Je nach Land schwankt der Anteil der Schüler, die eine Schule in nichtstaatlicher Trägerschaft besuchen, stark. Im OECD-Durchschnitt lag er 2006 bei 14 %. In Österreich lag er bei 10 %, in der Schweiz bei 5 % in Großbritannien bei 7 % und in Deutschland bei 6 %. Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 9 % Schüler Deutschland eine Privatschule.[1] Zu den europäischen Ländern, in denen Privatschulen relativ verbreitet sind, zählten 2006 die Niederlande mit 67 %, Irland mit 58 %, Spanien mit 35 % und Dänemark mit 24 %.[2]

1 Vergleich zu Wikipedia




2 Einzelnachweise

  1. Robert Renner: VDP – Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. - Anzahl der Privatschulen weiter gestiegen. Abgerufen am 27. Mai 2018. (de-DE)
  2. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: PISA 2006 – Schulleistungen im internationalen Vergleich – Naturwissenschaftliche Kompetenzen für die Welt von Morgen. 2007. Bertelsmann Verlag, S. 269

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