Preußenkonkordat
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Das Preußenkonkordat vom 14. Juni 1929 ist ein Vertrag zwischen dem Freistaat Preußen und dem Vatikan. Als Konkordat gehört der Vertrag außerdem zur Materie des Völkerrechts. In den deutschen Ländern gelten die Bestimmungen des Preußenkonkordats bis heute weitgehend fort, soweit sie Nachfolgestaaten Preußens sind.
1 Hintergrund
Seit dem Kulturkampf des 19. Jahrhunderts, der Novemberrevolution und dem Sturz der Monarchie 1918 wurden die Beziehungen zwischen katholischer Kirche und Staat in Preußen immer wieder belastet. Zudem war eine Neugliederung der Gebiete notwendig, zum Beispiel beim Erzbistum Breslau.
2 Andere Lexika
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