Freistaat Preußen
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Der Freistaat Preußen war der größte Gliedstaat des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik. Gemäß seiner Verfassung von 1920 war er eine parlamentarische Demokratie. Mit dem verfassungswidrigen „Preußenschlag“ von 1932 unterstellte Reichskanzler Franz von Papen das Land der Reichsregierung und nahm ihm so seine Eigenständigkeit. Die letzte Sitzung des Landtags fand am 18. Mai 1933 statt. Durch die Zweite Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 27. November 1934 wurde der Freistaat Preußen formal aufgelöst, doch blieb die Verwaltungsgliederung von Preußen weitgehend erhalten.
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