Pippinsche Schenkung
Die Pippinsche Schenkung ist der Überlieferung zufolge die Grundlage des Kirchenstaats der Römisch-katholische Kirche. Dieser Staat existierte demnach von 754 an und bis zu seiner Auflösung 1870 - also über 1100 Jahre. Der Begriff geht auf Pippin III. zurück, ein Sohn Karl Martells und der Vater Karls des Großen. Als Pippin III. 751 zum König der Franken gewählt worden war, ließ er sich von Papst Zacharias die Wahl bestätigen. Pippin versprach nun als katholischer König, die von den Langobarden zurückeroberten Gebiete dem Papst zu übereignen. In der Urkunde von Quierzy 754 garantierte er dem Papst das Dukat Rom, das Exarchat Ravenna, die Pentapolis, Tuszien, Venetien, Istrien und die Herzogtümer Spoleto und Benevent als kirchliche Territorien. Diese Zusage wurde als Pippinsche Schenkung bekannt.
Da die Schenkungsurkunde die Zeiten nicht überdauert hat, ist der genaue Text der Urkunde unbekannt, so dass die Umstände der Pippinschen Schenkung von Historikern kontrovers diskutiert werden.[1] Abschriften gibt es offenbar nicht oder nicht mehr. Möglicherweise spielte die Konstantinische Schenkung - offensichtlich eine Urkundenfälschung - auch eine Rolle dabei.[2] Nachgewiesen werden kann erst 756, dass der Kirchenstaat das Exarchat Ravenna durch Schenkungen erhielt, und somit kann auch nur dieses Jahr als Gründung des Kirchenstaates angenommen werden. Bis 787 kamen Sabina, Südtuszien und einige kleinere Territorien dazu. Der Kirchenstaat reichte nun von Küste zu Küste. 962 wurde die Pippinsche Schenkung durch Kaiser Otto I. im Privilegium Ottonianum bestätigt.
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