Karl Martell
Karl Martell (* zwischen 688 und 691; † 15. Oktober oder 22. Oktober 741 in der Königspfalz Quierzy, in der heutigem französischen Region Hauts-de-France) war ein fränkischer Hausverwalter (Hausmeier). Sein größtes Verdienst war es Europa, vor dem Islam gerettet zu haben: Die Araber welche bereits fast die ganze Iberische Halbinsel (das heutige Spanien) erobert hatten, fielen auch nördlich der Pyrenäen ein und bedrohten die Christenheit. Im Jahr 732 kam es zur Schlacht bei Tours und Poitiers, in der Karl Martell die arabischen Invasoren vernichtend schlug.
Karl Martell war ein unehelicher Sohn von Pippin. Er kämpfte siegreich gegen die Neustrier und wurde dabei von den Aquitaniern unterstützt. Kaum hatte er im Frankenreich die Herrschaft errungen, musste er sie gegen äußere Feinde verteidigen, denn seit 722 griffen die in Spanien herrschenden Araber auch das Frankenreich an. Dafür hatte er sich auf die Kampfweise der Araber eingestellt und ein Heer berittener Krieger aufgeboten. Um dieser Reiterei einen sicheren Lebensunterhalt zu verschaffen und sie gleichzeitig an seine Person zu binden, übereignete er ihr Besitzungen der Kirchen als Lehen.[1] Seine kriegerischen Erfolge brachten ihm im 9. Jahrhundert den Beinamen Martellus („der Hammer“) ein.
Andere Lexika
Dieser Artikel mit der Nummer 142939785 wurde am 11. Juni 2015 in die Liste der exzellenten Artikel in der deutschen Wikipedia aufgenommen. |
- ↑ August Nitscke: Frühe christliche Reiche; in Golo Mann und August Nitschke: Propyläen Weltgeschichte - Band V, Propyläen Verlag, Berlin und Frankfurt, 1963, Seite 289 und 290
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.