Neue Bundesländer

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Als 'neue Bundesländer) werden die fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die aufgrund des Ländereinführungsgesetzes gebildet wurden[1] und mit dem Einigungsvertrag 1990 dem Bundesgebiet beitraten.

Die neuen Länder sind

Das Bundesland Berlin stellt aufgrund der bis 1989 bestehenden Teilung der Stadt Berlin einen Sonderfall dar.

Andere Lexika





  1. Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik – Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 (GBl. DDR 1990 I S. 955).

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