Neue Bundesländer
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Als 'neue Bundesländer) werden die fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die aufgrund des Ländereinführungsgesetzes gebildet wurden[1] und mit dem Einigungsvertrag 1990 dem Bundesgebiet beitraten.
Die neuen Länder sind
Das Bundesland Berlin stellt aufgrund der bis 1989 bestehenden Teilung der Stadt Berlin einen Sonderfall dar.
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