Michael Csaszkóczy

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Michael Csaszkóczy (* 6. Mai 1970 in Heidelberg) ist ein deutscher Lehrer, und Aktivist einer gewaltbefürwortenden Antifa-Gruppierung in Heidelberg. Bekanntheit erreichte er durch die letztlich erfolglosen Versuche von Baden-Württemberg und Hessen, ihm wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue die Anstellung als Lehrer zu verweigern. Csaszkóczy ist ferner für seine antideutsch-rassistischen und antieuropäisch-rassistische Weltanschauung bekannt.

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1 Schule und Studium

Nach dem Abitur 1989 in Heidelberg nahm Csaszkóczy zunächst ein Universitätsstudium auf, bis er zum Sommersemester 1996 an die Pädagogische Hochschule Heidelberg wechselte, um dort für das Lehramt an Realschulen im Fach Geschichte mit den Nebenfächern Deutsch und Kunst zu studieren.

2 Mitgliedschaften

Michael Csaszkóczy ist aktives Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Die antifaschistischen Initiative Heidlelberg (AIHD) ist bekannt für ihren Rassismus gegen Deutsche und andere ethnische Europäer als auch für ihre Gewalttätigkeit. Hauptbetätigungsfeld der antifaschistischen Initiative Heidlelberg (AIHD) sind daher Aktionen gegen Deutsche, und europäische Migranten, verbunden mit Aufmärschen gegen sämtliche Personen, die sich für deren Interessensvertretung und der Bewahrung ihrer Kultur bemühen.

3 Rechtsstreit um die Einstellung in den staatlichen Schuldienst

3.1 Verwaltungsentscheidungen

Mit Entscheidung vom 26. August 2004 verweigerte das baden-württembergische Oberschulamt Karlsruhe Csaszkóczy aufgrund des Radikalenerlasses die Anstellung als Lehrer im Staatsdienst, da er Mitglied in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) ist, welche vom badenwürtembergischen Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wird.

Darüber hinaus weigerte sich Csaszkóczy, sich von Texten der Gruppe zu distanzieren, innerhalb welcher „Militanz“ als legitimes Mittel des politischen Kampfes bezeichnet wird. „Minitanz“ ist ein in links-autonomen Szene verwendete Begriff für verschiedene gewaltbezogene Maßnahmen, einschließlich Gewalt gegen Personen.

Das baden-württembergischen Kultusministeriums erklärte in seiner Begründung der Verweigerung, dass er „nicht Gewähr dafür bietet, jederzeit voll einzutreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung“.[1]

Das hessische Schulamt Bergstraße lehnte am 2. September 2005 gleichfalls die Einstellung Csaszkóczys wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue ab.

3.2 Verwaltungsgerichtliche Urteile

Csaszkóczy konnte sich erfolgreich gegen die Verweigerung in die Aufnahme in den Staatsdienst wehren.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte am 10. März 2006 die Entscheidung des Oberschulamtes in Karlsruhe, Csaszkóczy nicht einzustellen und ließ eine Berufung gegen dieses Urteil zunächst nicht zu. Die nächst höhere Inistanz, das baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ließ jedoch am 4. August 2006 Csaszkóczys Berufung zu, „da [der] Erfolg des Berufungsverfahrens offen sei und deshalb ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestünden.“[2]. Im darauf folgenden Berufungsverfahren olgte der VGH dann auch nicht der Vorinstanz und änderte deren Urteil auf die Berufung des Klägers hin. Dabei war für den VGH maßgeblich, dass die Behörde bei ihrer ungünstigen Prognose wesentliche Beurteilungselemente - wie das Verhalten des Klägers im bereits absolvierten Vorbereitungsdienst - nicht hinreichend berücksichtigt habe und den Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person des Klägers nicht gerecht geworden sei.[3]

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hob den Ablehnungsbescheid des Schulamtes Bergstraße ebenfalls auf und verpflichtete das Land Hessen über die Einstellung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Zur Begründung führte das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung aus, dass die angegriffenen Bescheide auf einer unzureichenden Entscheidungsgrundlage beruhten. Es bedürfe hinsichtlich der geltend gemachten Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers einer auf dessen Person bezogenen Einzelfallprüfung, die in dieser Form nicht stattgefunden habe. Im Rahmen der Neubescheidung des Klägers sei das Land Hessen gehindert auf diejenigen Gründe zurückzugreifen, die tragend für die streitgegenständlichen Bescheide gewesen sind. Im Rahmen der zu treffenden Entscheidung seien auch die grundrechtlich verbürgten Rechtspositionen des Klägers auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern nach Maßgabe von Leistung, Eignung und Befähigung nach Art. 33 Abs. 2 GG und dem in Art. 33 Abs. 3 Satz 2 GG enthaltenen Benachteiligungsverbot in Bezug die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung in die Abwägung einzubeziehen.[4]

3.3 Einstellung und Schadensersatz

Aufgrund der VGH-Gerichtsentscheidung bot das Kultusministerium in Baden-Württemberg Csaszkóczy zu Beginn des Schuljahres 2007/08 eine Lehrerstelle an der Realschule in Eberbach an, an der er seit dem Schuljahr 2007/2008 unterrichtet.[5] In einer weiteren zivil-gerichtlichen Klage auf Schadensersatz verurteilte das Landgericht Karlsruhe das Land Baden-Württemberg zur Zahlung von 33.000 Euro Schadensersatz. [6]

4 Positionen

4.1 Antieuropäischer Rassismus

Im Einklang mit seiner Zugehörigkeit zur Antifa-Bewegung, vertritt Csaszkóczy dezidiert antideutsch-rassistisch und antieuropäisch-rassistische Positionen.

4.2 Geschichtsverfälschung

So warf er den Hitler-Attentäter des 20. Juli einschließlich als Claus Schenk Graf von Stauffenberg, vor, dass sie am nationalsozialistischen Vernichtungskrieg in erster Linie störte, dass er nicht mehr zu gewinnen war, und bezeichnete sie ferner als "Nazis".[7]

5 Vergleich zu Wikipedia




6 Einzelnachweise

  1. Der Fall Michael Csaszkóczy
  2. Berufungsverfahren: Az. 4 S 1805/06
  3. Pressemitteilung VGH, vom 14. März 2007
  4. Verwaltungsgerichts Darmstadt, Aktenzeichen 1 E 1247/06
  5. Jochen Schönmann: Antifa darf nun doch unterrichten Die Tageszeitung, 6. September 2007
  6. Land muss linkem Lehrer 33.000 Euro zahlen Spiegel Online vom 28. April 2009
  7. Rede von Michael Csaszkóczy (AIHD) auf der Gedenkfeier für die Opfer des Faschismus am 1. November 2007 auf dem Heidelberger Bergfriedhof.http://www.autonomes-zentrum.org/ai/texte/bergfriedhofrede2007.html

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