Radikalenerlass

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Der sogenannte Radikalenerlass war ein Beschluss der Regierungen des Bundes und der Länder in Westdeutschland zur Überprüfung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst auf deren sogenannte Verfassungstreue vom 28. Januar 1972. Es folgten staatliche Maßnahmen nicht nur gegen Kommunisten, sondern auch gegen Menschen, die bei einigen Themen anderer Auffassung waren als die im damaligen Westdeutschland herrschenden Parteien. Der Erlass betraf in erster Linie Bürgerinnen und Bürger die durch linke Politik und entsprechende Aktivitäten auffällig wurden, wozu vor allem die Mitgliedschaft in Parteien gehörte, die verboten waren oder vom Verfassungsschutz überwacht wurden. Hierzu gehörten zum Beispiel DKP und KBW. In einigen Fällen kam dies einem Berufsverbot gleich, allerdings wurde die Praxis ab 1979 abgemildert. Bekannte Fälle sind der Physiker Jens Scheer, der Politiker Winfried Kretschmann, der Lehrer Michael Csaszkóczy, der Hochschullehrer Horst Holzer und die Kunsthistorikerin Gabriele Sprigath.

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