Verfassung (Staat)

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Verfassung (Staat)
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Weiterführende Infos BPB zum Thema Grundgesetz und Verfassung


Die Verfassung in einem Staat legt dessen Grundregeln fest und beschreibt zum Beispiel die Gewaltenteilung. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt ebenfalls als Verfassung, auch wenn es im Titel, in der Eingangsformel und der Präambel diesen Begriff so nicht verwendet. Es heißt in der Präambel jedoch, dass "sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" hat.[1] Auch die 16 Bundesländer in Deutschland haben jeweils eigene Verfassungen. So heißt es zum Beispiel in der nordrhein-westfälischen Verfassung aus dem Jahr 1950 in Artikel 5 Absatz 2: "Frauen und Männer sind entsprechend ihrer Entscheidung an Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigt beteiligt."

Einzelnachweise

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html

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