Magdeburger Stadtrecht

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Das Magdeburger Stadtrecht ist eine Form des Stadtrechts, die ihren Ursprung in der Stadt Magdeburg hat und von dort aus erheblichen Einfluss auf die Stadtrechte in Ostmitteleuropa und Osteuropa entfaltete, häufig in seiner schlesischen beziehungsweise polnischen Variante, dem sogenannten Neumarkter Recht, oder der nördlichen Variante, dem Kulmer Recht, das sich über ganz West- und Ostpreußen ausbreitete.

Bedeutsam waren unter anderem die Regelungen im Kaufmannsrecht, die Abschaffung der Sippenhaft und ein Gericht mit elf Schöffen. Im Jahr 1160 erhielt Stendal das Magdeburger Stadtrecht zugeteilt. Das Magdeburger Recht wurde in der Folge vielen neu gegründeten Städten im „Neusiedelgebiet“ vom jeweiligen Stadtherren verliehen und wirkte teilweise sogar in die Gebiete westlich von Magdeburg (im heutigen Niedersachsen) hinein. Vor allem aber breitete es sich im Zuge der Siedlungsbewegung nach Osten aus: Mark Brandenburg, vereinzelt in Pommern, Preußen, Thüringen, Sachsen, Schlesien, Böhmen, Mähren und der Lausitz. In Polen verlor das Magdeburger Recht erst im Zuge der napoleonischen und josefinischen Reformen (in Galizien) seine Gültigkeit und in der Ukraine verlor das sächsisch-magdeburger Recht seine Gesetzeskraft erst mit dem Inkrafttreten der „Gesetzessammlung des Russischen Kaiserreiches“ 1840 in der linksufrigen Ukraine und zwei Jahre später in der rechtsufrigen Ukraine. In Kiew galt das Magdeburger Recht bis 1834. Noch das lettische Zivilrecht von 1937 kann als vom sächsisch-magdeburgischen Recht beeinflusst angesehen werden.

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