Männerrecht

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Männerrecht bezeichnet die rechtliche Situation von Männern und ist ein Thema bei der Diskussion um Diskriminierung.

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1 Geschichte

Da die überwiegende Mehrzahl der Gesellschaften in den letzten Jahrtausenden als Patriarchat organisiert waren, hatten Männer zumeist mehr Rechte (z. B. Abstimmungsrechte und Wahlrecht) und konnten oft über die der Frauen verfügen, die häufig rechtlich unmündig waren. Über welche Rechte die Männer verfügten, hing jedoch auch sehr stark von ihrem sozialen Status bzw. ihrer Klassen­zugehörigkeit ab.

Der Ausdruck Männerrecht findet sich im Hinblick auf die rechtliche Situation:

Einer der Ersten, die von der „Notwendigkeit des Männerrechts“ sprachen, war Jörg Lanz von Liebenfels (1874-1954).

Vor allem im 20. Jahrhundert wurden Frauenrechte denen der Männer angepasst, was vorrangig der Frauenbewegung zugeschrieben wird. In einigen Staaten, z. B. mit islamisch geprägten Rechtssystemen gab es eine gegenteilige Entwicklung.

In vielen Verfassungen wurde das Wort Gleichberechtigung aufgenommen. So heißt es im deutschen Grundgesetz in Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

In den westlichen Ländern wird unter anderem von Sozialwissenschaftlern und Politikern noch eine sogenannte strukturelle Diskriminierung zu Ungunsten der Frauen gesehen, die durch unterschiedliche Arbeitsentgelt. sichtbar wird. Es gibt in vielen Ländern Gesetze, die dieses ausgleichen sollen, und verschiedene Quotenregelungen.

2 Kritik

Wenn eine aktuell bestehende strukturelle Diskriminierung zu Ungunsten der Frauen unterstellt wird, stellt sich insofern die Frage, ob es berechtigt ist, diese durch eine aktuelle Gegendiskriminierung der Männer solange auszugleichen, bis die strukturelle Diskriminierung behoben ist. Dafür spräche, dass die strukturelle Diskriminierung schneller überwunden würde. Dagegen spräche, dass es problematisch erscheint, unberechtigte Ungleichbehandlungen der Vergangenheit durch aktuelle Ungleichbehandlungen - nunmehr bezüglich des anderen Geschlechts - ausgleichen zu wollen. Gesetzliche Regelungen werden von Kritikern teilweise als Benachteiligung der Männern betrachtet. Die Berechtigung dieser Kritik ist umstritten; manche Beobachter sehen sie als Versuch, die Forderung von Seiten der Frauen nach Gleichberechtigung zu unterdrücken.

Hinzu kommen Auseinandersetzungen besonders im Bereich des Sorgerechts, des Umgangsrechts und des Unterhaltsrechts. Auch das Thema Gewalt gegen Männer werden diskutiert.

3 Literarische Verarbeitung

Der Ausdruck Männerrecht findet sich bereits:

  • im Gedicht „Männerwürde“ von Friedrich Schiller (1782): Schmach dem kombabischen Geschlecht! Die Elenden, sie haben verscherzt ihr hohes Männerrecht, des Himmels beste Gaben.
  • im Gedicht „Für alle“ von Louise Otto (1819-1895): Wo wieder aber ward der Ruf vernommen: „Für alle Freiheit!“ klang es fast wie Hohn, denn für die Männer nur war er gekommen. Im Wettersturm der Revolution. Denn schien auch Joch auf Joch hinweggenommen, und stürzte auch in Trümmer Thron um Thron: Dem Männerrecht nur galt das neue Ringen, das Frauenrecht blieb in den alten Schlingen.

4 Literatur

  • Johann Paul Hebenstreit: Disp. pol. de imperio mariti in uxorem, Germanice. Vom Männer-Recht. 1689; 1721.
  • Jörg Lanz von Liebenfels: Die Gefahren des Frauenrechts und die Notwendigkeit des Männerrechts. 1929.
  • Sibylle Raasch: Frauenquoten und Männerrechte. 1991.
  • Julia Schmidt-Häuer: Menschenrechte - Männerrechte - Frauenrechte: Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsproblem. 2000.

5 Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.



Erster Autor: FriedhelmW angelegt am 14.12.2005 um 09:48, weitere Autoren: Zaphiro, Sepia, Schwarze Feder, Label5, AnglismenJäger, SDB, 91.7.67.170 , Howwi, KJP, Zollernalb, ChrisHamburg, 217.236.203.101 , JonnyBrazil, Hydro, Jaellee, Aka, 84.177.58.69 , Hetzi, Heinte, Barb, *Hawk* , Linum, Berlin-Jurist, To old, Faber-Castell, MarkGGN, Anorak, Kleiner prinz

6 Einzelnachweise

  1. seit dem 17. Jahrhundert in der Diskussion, siehe das Buch „imperio mariti in uxorem, Germanice“ von Johann Paul Hebenstreit
  2. siehe dazu den Vortrag „Das Männerrecht der Französischen Revolution“ von Wolfgang Schmale, Wien

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