Hinterherschnüffeln bei Hartz-IV-Empfängern im Internet

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Das Hinterherschnüffeln hinter den Aktivitäten von Hartz-IV-Empfängern im Internet durch die Bundesagentur für Arbeit soll ab dem Jahr 2014 betrieben werden.

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1 Details

  • Hartz-IV-Empfänger dürfen nur 160 Euro dazuverdienen. Was darüber hinausgeht, muss dem Arbeitsamt gemeldet werden, und wird von den Leistungen abgezogen.
  • Dennoch verdient sich manch ein Hartz-IVler mit Schwarzarbeit oder auch durch Verkäufe im Internet (bsp. bei Ebay) illegal noch so einiges dazu, und betrügt damit die Allgemeinheit.
  • Dem will jetzt die Bundesagentur für Arbeit einen Riegel vorschieben. Die Behörde plant, Bezieher von ALG II künftig strenger im Internet zu kontrollieren, um Einkünfte aus dem Online-Handel aufzuspüren und möglichen Leistungsmissbrauch zu entdecken.
  • Diese Pläne stießen auf harte Kritik von linksgerichteten Kräften, wie bsp. der Linkspartei oder der Grünen.
  • Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnete die Pläne als "vollkommen unverhältnismäßig". Sie meinte u.a.:
"Sie stellen Arbeitslose unter generellen Betrugsverdacht und machen die Jobcenter zur Datenkrake."
"Die Bundesagentur für Arbeit darf keine Internetschnüffelei betreiben."
  • Auch der DGB kritisierte die Pläne der Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Bundesagentur für Arbeit trat den harschen Vorwürfen u.a. mit folgenden Worten entgegen:
"Es geht nicht darum, Hartz-IV-Empfänger unter Generalverdacht zu stellen, sondern die wenigen schwarzen Schafe im Interesse der Versicherten zu ermitteln."

2 Fazit

3 Links und Quellen

3.1 Siehe auch

3.2 Weblinks

3.2.1 Bilder / Fotos

3.2.2 Videos

3.3 Quellen

3.4 Literatur

3.5 Naviblock

3.6 Einzelnachweise


4 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Hinterherschnüffeln bei Hartz-IV-Empfängern im Internet) vermutlich nicht.




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