Hinterherschnüffeln bei Hartz-IV-Empfängern im Internet
Aus PlusPedia
Das Hinterherschnüffeln hinter den Aktivitäten von Hartz-IV-Empfängern im Internet durch die Bundesagentur für Arbeit soll ab dem Jahr 2014 betrieben werden.
Inhaltsverzeichnis
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1 Details
- Hartz-IV-Empfänger dürfen nur 160 Euro dazuverdienen. Was darüber hinausgeht, muss dem Arbeitsamt gemeldet werden, und wird von den Leistungen abgezogen.
- Dennoch verdient sich manch ein Hartz-IVler mit Schwarzarbeit oder auch durch Verkäufe im Internet (bsp. bei Ebay) illegal noch so einiges dazu, und betrügt damit die Allgemeinheit.
- Dem will jetzt die Bundesagentur für Arbeit einen Riegel vorschieben. Die Behörde plant, Bezieher von ALG II künftig strenger im Internet zu kontrollieren, um Einkünfte aus dem Online-Handel aufzuspüren und möglichen Leistungsmissbrauch zu entdecken.
- Diese Pläne stießen auf harte Kritik von linksgerichteten Kräften, wie bsp. der Linkspartei oder der Grünen.
- Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnete die Pläne als "vollkommen unverhältnismäßig". Sie meinte u.a.:
- "Sie stellen Arbeitslose unter generellen Betrugsverdacht und machen die Jobcenter zur Datenkrake."
- Sabine Zimmermann von der Linkspartei meinte dazu u.a.:
- "Die Bundesagentur für Arbeit darf keine Internetschnüffelei betreiben."
- Auch der DGB kritisierte die Pläne der Bundesagentur für Arbeit.
- Die Bundesagentur für Arbeit trat den harschen Vorwürfen u.a. mit folgenden Worten entgegen:
- "Es geht nicht darum, Hartz-IV-Empfänger unter Generalverdacht zu stellen, sondern die wenigen schwarzen Schafe im Interesse der Versicherten zu ermitteln."
2 Fazit
3 Links und Quellen
3.1 Siehe auch
3.2 Weblinks
3.2.1 Bilder / Fotos
3.2.2 Videos
3.3 Quellen
3.4 Literatur
3.6 Einzelnachweise
4 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Hinterherschnüffeln bei Hartz-IV-Empfängern im Internet) vermutlich nicht.
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