Gläubigerschutzvereinigung Deutschland
Gläubigerschutzvereinigung
Deutschland e. V. | |
---|---|
290px | |
Unternehmensform | Eingetragener Verein |
Gründung | 2009 |
Unternehmenssitz | Köln |
Website | www.gsv.eu |
Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland (GSV) e. V. ist eine unabhängige, überparteiliche und gemeinnützige Einrichtung zur bundesweiten, organisierten Interessenvertretung der Gläubigerschaft. Gegründet wurde der Verein Anfang 2009 von Wissenschaftlern, institutionellen Gläubigern und Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die Vernetzung und Interessenvertretung unterschiedlicher Gläubigergruppen, insbesondere des ungesicherten Mittelstandes (KMUs). Ziel ist die Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren sowie die Stärkung ihrer Beteiligung an den Entscheidungen im Verfahren. Darüber hinaus hilft der GSV Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen, fördert Sanierungsbemühungen und setzt sich für die Verbesserung der Insolvenzpraxis ein.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Organe
1.1 Vorstand
- 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Hans Haarmeyer
- Schatzmeister: Christoph Hillebrand
1.2 Erweiterter Vorstand
- Prof. Dr. Dieter Steinbauer
- Dr. Manfred Obermüller
- Dr. Heinz Zinner
- Jan H. Wilhelm
2 Vereinsgeschichte
Vorbild für die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland ist der österreichische Kreditschutzverband von 1870. Eines der Gründungsmitglieder ist Prof. Dr. Hans Haarmeyer, einer der führenden deutschen Insolvenzrechtler und Dozent am RheinAhrCampusRemagen (RAC) der Fachhochschule Koblenz. Bereits im Frühjahr 2006 kam es zum Kontakt zwischen der von Prof. Dr. Haarmeyer geleiteten Forschungsgruppe "Qualität in der Insolvenzverwaltung" und dem Kreditschutzverband von 1870 in Wien zum Thema Rating. Es folgten mehrere Forschungsprojekte zum Thema "Gläubigerschutz in Deutschland". Gläubigerschutz ist als Interessenschutz von Personen zu verstehen, die Gläubigerrisiken eingehen oder denen der Schuldner aus anderen Gründen leistungsverpflichtet ist.[1] Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten kam es zu Gesprächen mit institutionellen Gläubigern, wie der Deutschen Rentenversicherung, privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Am 29.01.2009 wurde daraufhin die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland (GSV) gegründet.
3 Motive der Vereinsgründung
3.1 Niedrige Quote
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Insolvenzgläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens an der Insolvenzmasse erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller Verbindlichkeiten.[2] 80% der Insolvenzmasse werden für die Verfahrenskosten verwendet. Die durchschnittliche Quote, die am Ende eines Insolvenzverfahrens an die Gläubiger geht, liegt in Deutschland bei 3%. In vergleichbaren europäischen Ländern werden dahingegen Quoten von mehr als 10% erreicht.
Ländervergleich Deutschland und Österreich:[3]
35 % Zwangsausgleich mit 22 % Quote |
38 % Verwertung mit 7 % Quote |
27 % Verfahren ohne Quote |
Durchschnittliche Quote: 9,7 % |
Vergütungsanteil (mit Gerichtskosten etc.): ca. 15 % |
1 % Planverfahren mit 23 % Quote |
37 % Verwertung mit 5,4 % Quote |
63 % Verfahren ohne Quote |
Durchschnittliche Quote: 3,6 % |
Vergütungsanteil (mit Gerichtskosten etc.): ca. 66 % |
3.2 Niedrige Beteiligung
Viele Gläubiger melden ihre Forderungen, mit Blick auf die geringe Quote gar nicht an. Dies führt dazu, dass Verfahren in der Summe ohne Beteiligung der ungesicherten Gläubiger stattfinden, obwohl diese zahlenmäßig die größte Gläubigergruppe sind. Der GSV sieht eine wesentliche Ursache für die mangelhafte Gläubigerbefriedigung in der Tatsache, dass die Gläubiger ihre Interessen in laufenden Verfahren häufig nicht wahrnehmen. So beklagt der GSV, dass Gläubigerversammlungen meist ohne Gläubigervertreter abgehalten werden. Insolvenzrichter und Insolvenzverwalter treffen wesentliche, auch quotenbeeinflussende, Entscheidungen ohne eine Interessensvertretung seitens der Gläubiger.
4 Ziele
4.1 Gläubigervertretung
In Anlehnung an den Kreditschutzverband von 1870 ist der GSV eine Vereinigung, die Unternehmen in der Krise Hilfestellungen anbietet und die Rechte betroffener Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens organisiert und vertritt. Das Vorhaben ist dabei, durch Bündelung der Gläubigerinteressen, einen nachhaltigen Einfluss auf das Insolvenzverfahren und die Insolvenzpraxis in Deutschland aufzubauen.
4.2 Transparente Insolvenzverfahren
Der GSV betreibt eigene Instrumente, wie den GSV-Insolvenzmonitor, vergibt eigene Gütesiegel und unterstützt Initiativen und Dienstleistungen zur Steigerung der Transparenz und zur Entwicklung von Qualitätsstandards im Insolvenzprozess. Darüber hinaus setzt sich der Verein für mehr Einfluss der Gläubiger auf die Wahl des Insolvenzverwalters ein.
4.3 Förderung des Sanierungsgedankens
Der GSV unterstützt frühzeitige Sanierungsbemühungen insolvenzgefährdeter Unternehmen. So können, wenn es mit Mitteln des Insolvenzrechts gelingt, erhaltenswerte Unternehmen langfristig im Markt bleiben. Finanzielle Schäden können für Gläubiger und die Volkswirtschaft reduziert werden, Arbeitsplätze bleiben erhalten und Beitrags- wie Steuerzahler werden entlastet.
5 Mitgliedschaft
5.1 Vollmitglieder
Vollmitglied kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und jeder in- und ausländische Kaufmann werden. Vollmitglieder können aber auch institutionelle Insolvenzgläubiger des privaten und öffentlichen Rechts wie z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc. werden sowie Personen, die sich als Angehörige der Institutionen oder wissenschaftlich mit dem Insolvenzrecht in Forschung und Lehre beschäftigen.
5.2 Fördermitglieder
Fördermitglieder können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.
5.3 Korporativmitglieder
Korporativmitglieder können Vereinigungen, Verbände und Organisationen werden, die als Dachverbände von Voll- oder Fördermitgliedern fungieren.
6 Leistungen
Für die Mitglieder der Gläubigerschutzvereinigung werden im „Komplett-Service Insolvenzvertretung“ u.a. folgende Leistungen übernommen:
- Prüfung und formgerechte Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter
- Geltendmachung von Aussonderungsrechten (z.B. Eigentum und Eigentumsvorbehalt), Absonderungsrechten (z.B. Sicherungsübereignung) sowie weiterer Sonderrechte
- Wahrnehmung aller wichtigen Termine im Insolvenzverfahren
- Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, der Schuldnerfirma und deren Vertreter
- Kontrolle der Quotenbefriedigung für Gläubiger und Überwachung von Zahlungsterminen
7 GSV Akademie
Die GSV Akademie ist ein zentraler Geschäftsbereich innerhalb der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland. Sie ist den Zielen des Vereins, der Interessenvertretung aller ungesicherten Gläubiger, verpflichtet. Die GSV Akademie versteht sich daher als Weiterbildungsorganisation primär für Gläubiger und deren Angehörige, die von Unternehmen in der Krise betroffen sind. Dies können neben kleinen und mittelständischen Unternehmen auch Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Finanzverwaltungen und eine Vielzahl weiterer Verbände sein.
8 Weblinks
9 Einzelnachweise
- ↑ Herbert Wiedemann, Gesellschaftsrecht Bd. I, S. 515 f.
- ↑ Zur Entwicklung der Insolvenzanzahl und -quoten siehe Statistisches Bundesamt http://www.destatis.de
- ↑ [1]Ländervergleich: Ergebnisse von Insolvenzverfahren (Stand 05/2009)
10 Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: KarlHans angelegt am 01.04.2011 um 11:52,
Alle Autoren: Lady Whistler, Leuchtschnabelbeutelschabe, KarlHans, MerlBot, MerlBot/AutoQS, Johnny Controletti
11 Andere Lexika
- Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.