Frischzellenkur

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Die Frischzellenkur (auch Frischzellentherapie oder Zellular-Therapie) ist ein umstrittenes alternativmedizinisches Verfahren. Sie wurde von dem Genfer Arzt und Sanatoriumsdirektor Paul Niehans (1882–1971) entwickelt. Die Behandlung des Papstes Pius XII. durch Niehans war der Grund für eine vorübergehende Popularität der Frischzellentherapie.

Die Methode wurde gegen chronische Erkrankungen aller Art, gegen Altersbeschwerden und gegen Krebs eingesetzt. Bis in die 1980er Jahre war die Therapie in Europa relativ weit verbreitet; in Deutschland ließen sich zum Beispiel Prominente wie Bundeskanzler Konrad Adenauer, Nationalfußballtrainer Helmut Schön, Fritz Walter oder der Schauspieler Willy Millowitsch behandeln. Im Jahr 2000 boten in Deutschland rund zehn Sanatorien diese Therapie an. Eine einwöchige Kur kostete damals bis zu 10.000 Mark, die Kosten wurden von keiner Krankenkasse übernommen. Die erhoffte Wirkung: Die jungen Zellen sollen im menschlichen Körper alte Zellen ersetzen und quasi Reparaturarbeiten übernehmen. Nach einigen Todesfällen, die mit der Frischzellentherapie in Verbindung standen, wurden die Herstellung und der Verkauf von Frischzellen in Deutschland 1997 durch den damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer verboten. Das Bundesverfassungsgericht hob das Verbot im Jahr 2000 aus formalen Gründen auf: Es sei nicht der Bund zuständig, sondern als Teil einer Therapie bzw. Kur unterläge die Verabreichung von Frischzellen der Überwachung durch die Länder.[1] Inzwischen ist die Therapie in fast allen Ländern der Welt verboten.[2]

1 Risiken

Wie jedes Fremdgewebe können auch die sogenannten „Frischzellen“ allergische Reaktionen bis hin zum allergischen Schock mit Kreislaufstillstand verursachen. Ein wissenschaftlicher Nachweis über die Wirksamkeit der Therapie liegt nicht vor. Die evidenzbasierte Medizin lehnt die Zelltherapie deshalb grundsätzlich ab.

Mediziner bezeichnen die verwendeten Präparate als Risikomaterial, bei dem die Gefahr bestehe, dass Krankheiten eines Tieres auf den Menschen übertragen werden, zum Beispiel BSE, Tollwut oder Q-Fieber. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gab eine entsprechende Warnung heraus. Weitere Risiken ergeben sich durch das mögliche Auftreten von Autoimmunerkrankungen.[3]

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2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Bundesverfassungsgericht: Verbot der Frischzellentherapie unzulässig (Archivversion vom 25. Dezember 2005), Medi-Report 16. Februar 2000.
  2. Christian Baars: Frischzellen-Therapien. Spahn will riskante Kuren verbieten. tagesschau.de, 9. November 2018
  3. Frischzellentherapie / Zellulartherapie , miomedi Chirurgie, abgerufen 8. Juni 2012

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