Evidenzbasierte Medizin

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Evidenzbasierte Medizin (kurz EbM, von englisch evidence-based medicine = „auf Evidenz gestützte Heilkunde“) ist eine jüngere Entwicklungsrichtung in der Medizin, die ausdrücklich die Forderung erhebt, dass bei einer medizinischen Therapie (Behandlung) patientenorientierte Entscheidungen nach Möglichkeit auf der Grundlage von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit getroffen werden sollen. Die wissenschaftliche Aussagefähigkeit klinischer Studien wird durch Evidenzgrade beschrieben. Die Evidenzbasierte Medizin soll eine „patientenzentrierte Wissenschaftlichkeit“ anstreben.[1]

Bei dem Begriff gibt es immer wieder Missverständnisse: Während evidence im Englischen je nach Kontext die Bedeutungen ‚Beweis‘, ‚Beleg‘, ‚Hinweis‘ oder ‚Zeugenaussage‘ hat, bezeichnet Evidenz heutzutage im Deutschen eine Offensichtlichkeit, die keines Beweises bedarf (englisch: obviousness). Gleichwohl ist der Begriff aus Sicht des Patienten richtig, denn dieser soll ja die Therapie verstehen und dabei ein Mitspracherecht haben. Im Jahre 2000 wurden „evidenzbasierte Leitlinien“ in das deutsche Sozialgesetzbuch (§§ 137e, 137f, 137g, 266Vorlage:§/Wartung/buzer SGB V, Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten) eingeführt.[2][3]

1 Siehe auch

2 Andere Lexika




3 Einzelnachweise

  1. Christopher Baethge: Evidenzbasierte Medizin: In der Versorgung angekommen, aber noch nicht heimisch. In: Dtsch Arztebl. 111(39), 2014, S. A-1636 / B-1416 / C-1348.
  2. Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V.: Chronik
  3. § 137f SGB V

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