Evidenz
Evidenz bezeichnet das dem Augenschein nach unbezweifelbar Erkennbare oder die unmittelbare, mit besonderem Wahrheitsanspruch auftretende vollständige Einsicht. Das Substantiv Evidenz ist abgeleitet vom Adjektiv evident, das im 18. Jahrhundert dem lateinischen Wort evidens (deutsch ersichtlich, augenscheinlich) entlehnt wurde. Diesem Adjektiv liegt das lateinische Verb videre (deutsch: sehen) zugrunde, dem auch das Fremdwort Vision entstammt.[1] Das lateinische Substantiv Evidentia wird mit Anschaulichkeit übersetzt.[2]
Der philosophische Begriff Evidenz als Gegensatz zur Empirie darf nicht mit dem englischen Wort evidence verwechselt werden, das heute eher mit Beweis oder Beleg, im juristischen Bereich auch mit Zeugenaussage übersetzt wird. Insofern ist die englische Bezeichnung evidence-based medicine für eine medizinische Entwicklungsrichtung durch die deutsche Übersetzung Evidenzbasierte Medizin nicht korrekt wiedergegeben. So erscheint in den Sozialwissenschaften die empirische Evidenz zunächst widersprüchlich, wenn Theorien aufgrund empirischer Erhebungen aufgestellt oder durch empirische Daten bestätigt werden.
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