Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Aus PlusPedia
(Weitergeleitet von Patienteninformationsgesetz)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Kurztitel: Patientenrechtegesetz (nicht amtlich)
Abkürzung: PatRechteG/PatRG (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Privatrecht,
Öffentliches Recht, Sozialrecht
Datum des Gesetzes: 20. Februar 2013
(BGBl, 2013n I S. 277)
Inkrafttreten am: 26. Februar 2013

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ist ein Artikelgesetz aus dem Jahr 2013 mit dem Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland. Es soll die Rechte der Patienten verbessern und bestehende Vollzugsdefizite in der Praxis abbauen. Wesentlicher Bestandteil ist der in § 630aVorlage:§/Wartung/buzer, § 630cVorlage:§/Wartung/buzer und weiteren Paragraphen des BGB beschriebene Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient.

Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Hintergrund

Auch wenn Ärzte medizinisch ausgebildet sind, kann es ihnen an psychosozialer Kompetenz mangeln. Untersuchungen in Deutschland und Österreich haben ergeben, dass beim Arztbesuch der einleitende Bericht des Patienten schon nach durchschnittlich 15 Sekunden durch Fragen des Arztes unterbrochen wird oder dieser in 50 % der Fälle – oft abgewendet – gleichzeitig kleine Nebentätigkeiten (Karteikarte lesen, Computer bedienen etc.) ausführt. Dadurch können wesentliche Aspekte der Anamnese (z. B. über Diäten oder Diabetes) überhört und das Vertrauen in den Arzt gestört werden. Bei chronisch Kranken dauert das Gespräch sogar durchschnittlich nur 7 Sekunden (Stand 2006).[1] In einem Wiener Feldversuch wurde getestet, ob der Arzt zunächst eine Minute zuhören kann. Ist dies der Fall, steigt die spätere Zufriedenheit der Patienten signifikant an.[2]

Bei ähnlichen Untersuchungen zeigte sich, dass sich nur ein Drittel der Patienten ausreichend informiert fühlt.[3] Die durchschnittliche Zeit des Gesprächs bei Arzt dauert in Deutschland nur 7-8 Minuten, in ganz Europa liegt der Durchschnitt dagegen bei 15 Minuten. Gegenüber der Krankenkasse darf ein Gespräch erst abgerechnet werden, wenn es 15 Minuten oder länger dauert. Bisher wird diese Problematik im Medizinstudium an deutschen Universitäten nicht berücksichtigt.

Auf dem Richter- und Staatsanwaltstag 2014 in Weimar wurde das Patientenrechtegesetz kontrovers diskutiert[4] und ist nach wie vor auch in der Ärzteschaft umstritten, wie die Berichte im Deutschen Ärzteblatt zeigen.[5][6]

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

2 Einzelnachweise

  1. Laut Ö1-Radiokolleg, 13. März 2006.
  2. Die spontane Gesprächszeit von Patienten zu Beginn des Arztgesprächs in der hausärztlichen Praxis. Dissertation, Charité.
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Arzt-Patient-Beziehung#Gespr%C3%A4ch_Arzt%E2%80%93Patient
  4. Das Leiden der Ärzte am Recht – Rechnen und Dokumentieren statt Heilen und Helfen?. In: Programm. Archiviert vom Original am 2014-04-27. Abgerufen am 15. April 2015.
  5. https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=16&typ=16&aid=175394&s=Patienteninformationsgesetz
  6. https://www.aerzteblatt.de/archiv/174956/Krebsfrueherkennung-Vom-Insistieren-zum-Informieren

3 Weblinks

4 Vergleich zu Wikipedia




Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway