Vollzugsdefizit
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Ein Vollzugsdefizit liegt vor, wenn eine Rechtsnorm (Gesetz, Verordnung usw.) in der Praxis von der Verwaltung bzw. Exekutive nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird.
Beispiele gibt es beim Datenschutz[1][2] oder im Steuerrecht bei Betriebsprüfungen.[3]
Ein Vollzugsdefizit kann zur Verfassungswidrigkeit einer ansonsten verfassungskonformen Regelung führen, wenn zum Beispiel der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Dies war in Deutschland laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Erhebung der Spekulationssteuer 1997 und 1998 der Fall.[4]
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Thorben Burghardt, Klemens Böhm, Erik Buchmann, Jürgen Kühling, Anastasios Sivridis: A Study on the Lack of Enforcement of Data Protection Acts, in: Proceedings of the 3rd int. conference on e-democracy, Athen, 2009. (PDF, 125 KB)
- ↑ Jürgen Kühling, Anastasios Sivridis, Mathis Schwuchow, Thorben Burghardt: Das datenschutzrechtliche Vollzugsdefizit im Bereich der Telemedien — ein Schreckensbericht, in: Datenschutz und Datensicherheit - DuD, Volume 33, Number 6 / Juni 2009, 335-342
- ↑ Klaus-Dieter Drüen: Konzernbetriebsprüfung im föderalen Staat, in: StuW 2007, S. 112 (117 f.).
- ↑ BVerfG, Urteil vom 9. März 2004, Az. 2 BvL 17/02, Volltext
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