Deutscher Bund

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Deutsche Bund war ein nach der Befreiung von Napoleon und dem Wiener Kongress durch die Bundesakte vom Juni 1815 geschaffener lockerer Staatenbund deutscher Fürstenstaaten. Besonderes Kennzeichen davon war, dass bis 1866 auch die Habsburger Monarchie daran beteiligt war. Die folgerichtige wirtschaftliche Ergänzung zum Staatenbündnis war 1834 der Deutsche Zollverein. Der Deutsche Bund wurde 1867 vom Norddeutschen Bund ohne Österreich-Ungarn abgelöst.

Im Vorfeld der Gründung standen auch andere Varianten zur Diskussion: zum einen die Wiederherstellung des Heiligen Römischen Reichs, zum anderen eine nationalstaatliche Lösung. Beiden Varianten standen Souveränitäts-Ansprüche der Einzelstaaten entgegen. Ein deutscher Nationalstaat wurde schließlich erst 1871 mit der „kleindeutschen“ (da ohne Österreich) Reichsgründung realisiert.

Literatur

  • H. Boldt: Reich und Länder - Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 2

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway