Norddeutscher Bund
Der Norddeutsche Bund war die erste föderative Organisation Deutschlands. Sie wurde zunächst 1866 als Militärbündnis unter der Führung von Preußen gegründet. Den 16 Gründerstaaten traten sechs weitere bei. Die Verfassung wurde am 1. Juli 1867 beschlossen. Der Bund umfasste anfangs fast nur die deutschsprachigen Staaten nördlich der Mainlinie, weitere Staaten schlossen sich 1870 an. Einige deutschsprachige Länder wie Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und Niederländisch-Limburg blieben dem Bund fern. 1871 entstand daraus mit dem Deutschen Reich der erste deutsche Nationalstaat. Aus Sicht des deutschen Historikers Hans-Ulrich Wehler war der Norddeutsche Bund die Vorstufe zur Reichsgründung.[1] Es handelte sich um eine Übergangsphase in der Entstehung Deutschlands als Nationalstaat, da bereits 1870 mit dem Beitritt der süddeutschen Staaten die gebietsbezogene Entwicklung im wesentlichen abgeschlossen war.
Einzelnachweise
- ↑ Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914. C.H. Beck, München 1995, S. 300
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