Deutscher Zollverein
Der Deutsche Zollverein war in Ergänzung des Deutschen Bundes ein Zollvertrag von 1834 unter den deutschen Einzelstaaten. Er ging auf eine Initiative des preussischen Finanzministers Motz zurück, der sich nicht etwa auf die erst später publizierten theoretischen Empfehlungen des bekannten Friedrich List abstützte, sondern auf einen Plan aus dem Jahr 1818 von C.F. Nebenius[1]. Der "Verein" bestand aus einer Anzahl bi- und multilateralen Verträgen zwischen den Einzelstaaten. Man wollte sich gegenseitig vergünstigte Handelszölle gewähren und eine gemeinsame Zollpolitik nach aussen betreiben. Die Habsburgermonarchie schloss sich im Unterschied zu ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Bund dem Zollverein nicht an.
1 Literatur
H. Boldt: Reich und Länder - Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte
2 Einzelnachweis
- ↑ H.G. Schachtschabel: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen
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