Berliner Schloss

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Das Berliner Schloss, seit dem 19. Jahrhundert auch Berliner Stadtschloss genannt, war das dominierende Bauwerk in der historischen Mitte Berlins. Das Residenzschloss der Hohenzollern wurde 1442 im Auftrag der Markgrafen und Kurfürsten der Mark Brandenburg auf einer Insel in der Spree in Alt-Cölln erbaut. Das Schloss wurde nach barocken Erweiterungen ab 1702 zur königlich-preußischen und ab 1871 kaiserlichen Residenz im Deutschen Kaiserreich. Es galt wegen seiner hauptsächlich von Andreas Schlüter geschaffenen Fassaden und Innenräume als ein Hauptwerk des Barock.[1] Seit der Zeit der Weimarer Republik beherbergte es das nun Schlossmuseum genannte Kunstgewerbemuseum Berlin und andere Institutionen, im Schlüterhof fanden Konzerte statt.

Im Zweiten Weltkrieg wurde das Berliner Schloss beschädigt und brannte teilweise aus, war aber standfest und wiederaufbaufähig. Im Jahr 1950 beschloss die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) auf ihrem III. Parteitag, das Gebäude vollständig zu beseitigen, um an seiner Stelle für Großdemonstrationen und militärische Aufmärsche den Marx-Engels-Platz anzulegen. Diese Vernichtung von einmaligem Kulturgut wurde weltweit öffentlich kritisiert.[2] Neben diesem Platz entstand der Palast der Republik.

Im Jahr 1992 wurde der Förderverein Berliner Schloss unter Leitung von Wilhelm von Boddien gegründet, im Jahr 2002 folgte der Beschluss des Bundestages zum äußeren Wiederaufbau des Berliner Schlosses. Bis 2014 waren die Kosten auf 590 Millionen Euro begrenzt, darin war jedoch nur die „vollständige Rekonstruktion“ von drei Außenfassaden ohne die Schlosskuppel enthalten.[3] Die Kosten für die Kuppel wurde mit anderen Extras auf 28,5 Millionen Euro geschätzt und mussten durch Spenden aufgebracht werden.[4] Allerdings waren Umzugskosten der Museen, die zukünftig im Schloss ausstellen sollten, in Höhe von 72 Millionen Euro bereits berücksichtigt und in den Gesamtkosten enthalten.[5]

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1 Beschreibung des Zustandes vor 1945

Die Paradekammern Friedrichs I. gehörten zu den Meisterwerken des europäischen Barocks. Besonders prachtvoll war der Rittersaal. Im Lustgartenflügel folgten das Königszimmer, die Drap-d’or-Kammer, die Rote-Adler-Kammer, der Rittersaal, die Schwarze-Adler-Kammer und die Rote-Samt-Kammer.

1.1 Rittersaal

Höhepunkt der Paradekammern war der besonders prachtvolle Rittersaal über Portal V. Er war 17 Meter lang, 13 Meter breit, 9,75 Meter hoch und lag in der Sichtachse Unter den Linden. Die Türwand im Süden schmückte der Trompeterchor, die Fensterwand im Norden eine Wappenkartusche mit dem königlichen Monogramm „FR“. An der Ostwand stand das Silberbuffet (aktuell im Schloss Köpenick ausgestellt), an der Westwand ein Königsthron. Das Deckengemälde von Johann Friedrich Wentzel stellte mit der "Götterversammlung" die Verherrlichung der Regierung Friedrichs I. dar, die Sopraporten zeigten die vier damals bekannten Erdteile Amerika, Asien, Afrika und Europa.



1.2 Rote-Samt-Kammer

Diese Kammer schmückten Deckengemälde von Paul Carl Leygebe

1.3 Rote-Adler-Kammer

Im Lustgartenflügel befand sich die Rote-Adler-Kammer. Diese Kammer schmückte das Deckengemälde von Samuel Theodor Gericke "Thetis empfängt im Olymp die Königskrone für den ersten preussischen König"

1.4 Kurfürstenzimmer

Die Kurfürstenzimmer lagen im Nordteil des Spreeflügels und waren nach dem Großen Kurfürsten benannt, unter dessen Herrschaft ihr Bau begann. Zu den wichtigsten Räumen zählten die Kleine Galerie, die Kugelkammer, die Betkammer, die Brautkammer, das Kronkabinett und das Chinesische Kabinett. Sie wurden seit Friedrich Wilhelm I. zum Trauungszeremoniell der preußischen Könige benutzt.

2 Siehe auch

3 Vergleich zu Wikipedia




4 Einzelnachweise

  1. Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Berlin. 3. Aufl. Deutscher Kunstverlag, München 2006, ISBN 978-3-422-03111-1, S. 63.
  2. Kriegszerstörung 1945 und Sprengung 1950. Bei: Förderverein Berliner Schloß e. V.
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Wiederaufbau_des_Berliner_Schlosses#Finanzierung
  4. Haushaltsausschuss genehmigt Berliner Schloss. In: Zeit Online, 6. Juli 2011.
  5. Berliner Schloss darf nicht mehr als 552 Millionen Euro kosten (Archivversion vom 7. Juni 2009). In: Heute im Bundestag. 8. November 2007.

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