Aktienoption
Eine Aktienoption bezeichnet in der Wirtschaft das Recht, eine bestimmte Aktie zu einem späteren Zeitpunkt kaufen oder übernehmen zu können. Der Preis kann von einer Aktiengesellschaft oder im Rahmen des Börsenhandels festgelegt werden. Manchmal wird der Begriff Bezugsrecht verwendet. Es gibt auch „Aktienoptionen“ im Vorfeld der Gründung einer Aktiengesellschaft oder für Mitarbeiter eines Unternehmens. Aktienoptionen unterliegen oft der Spekulation, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf der Aktien. Der Handel mit Aktienoptionen ist ein hohes Risiko und wird - unter anderem wegen möglicher Insidergeschäfte - in vielen Staaten streng reguliert, manchmal so gar verboten. Teilweise werden für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sogenannte Aktienoptionspläne eingerichtet.[1]
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Aktienoption) vermutlich nicht.
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3 Einzelnachweise
- ↑ Manfred Wünsche: Prüfungsvorbereitung Bilanzbuchhalter, 6. Auflage, Springer - Gabler, Wiesbaden 2012, Seite 223
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