Bezugsrecht
Ein Bezugsrecht (englisch pre-emptive right) ist ein mögliches Anrecht eines Aktionärs auf den Bezug von neuen Aktien eines Unternehmens. Die Gewährung eines Bezugsrechts ist in Deutschland bei einer Kapitalerhöhung von über zehn Prozent verpflichtend, sofern keine außerordentlichen Umstände vorliegen. Dadurch sollen vor allem die Altaktionäre geschützt werden, da eine Kapitalerhöhung den Verwässerungseffekt mit sich bringt, wodurch der effektive Anteil am jeweiligen Unternehmen sinkt und damit auch der Preis einer Aktie an der Börse sinken kann. Dieses kann sowohl Stammaktien als auch Vorzugsaktien betreffen. Manchmal ist es für die Aktiengesellschaft einfacher, bestehende Aktionäre zum Kauf zusätzlicher Aktien zu bewegen, als neue Aktionäre zu werben. Wenn das Bezugsrecht nicht von den Altaktionäre in vollem Umfang ausgeübt wird, kann es als Aktienoption an der Börse zum Handel angeboten werden.
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- § 186 des deutschen Aktiengesetzes
3 Einzelnachweise
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