Aktie

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Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk, Aktie von 1910 mit aufgedruckten Vemerken

Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches den Eigentumsanteil an einer Aktiengesellschaft beinhaltet. Gewöhnlich ist eine Aktie auch mit dem Stimmrecht in der Hauptversammlung der Aktionäre verbunden. Demnach hat grundsätzlich jede Aktie eine Stimme.[1] Die Summe aller Aktien bilden das Grundkapital des Unternehmens. Die Zahl der Aktien und somit auch die Zahl der Stimmen wird nur begrenzt durch die Anzahl der tatsächlich ausgegebenen Aktien. In der Bundesrepublik Deutschland muss der Wert einer Aktie laut § 8 Aktiengesetz bei der Gründung des Unternehmens wenigstens einen Euro betragen, höhere Beträge müssen auf volle Euro lauten. Ein bestimmter Nennwert muss jedoch nicht genannt werden. Insbesondere bei Aktien an der Börse ist der Preis frei handelbar. Durch Stimmungen an der Börse kann der sogenannte Börsenwert eines Unternehmens vom eingezahlten Grundkapital erheblich abweichen.

Es gibt unterschiedliche Arten von Aktien, zum Beispiel

  • Namensaktien müssen auf den Namen des Inhabers eingetragen werden. Das gibt dem Unternehmen eine Sicherheit, wer tatsächlich Aktionär ist, bedeutet aber meist einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand
  • Stammaktien werden meist bei der Gründung eines Unternehmens ausgegeben und sind mit einem Stimmrecht verbunden, d.h. jede Aktie hat eine Stimme
  • Vorzugsaktien sollen Investoren mit einer höheren Dividende locken, haben aber meist kein Stimmrecht
  • Stückaktien ohne Nennwert sind die heute übliche Form der Aktie. Sie haben meist den Gegenwert von einem Euro am Grundkapital. Die Höhe des Grundkapitals gibt damit zugleich Auskunft über die Zahl der Aktien
  • Nennwertaktien sind meist nur noch für Aktiengesellschaften üblich, wenn diese nicht an der Börse gehandelt werden. Sie lauten über einen bestimmten Geldbetrag, der auf den Aktien aufgedruckt ist, wenn diese als effektive Stücke ausgeliefert werden.
  • Wachstumsaktien sollen höhere Kurs-Gewinn-Verhältnisse bieten, fallen jedoch bei der Dividende dafür geringer aus. Oftmals bieten Wachstumsaktien sogar garkeine Dividende an. Unternehmen mit steigendem Marktanforderungen zählen meistens zu den vielversprechendsten Wachstumsaktien.[2]

Die ersten Aktien der Welt wurden 1288 für eine schwedische Kupfermine ausgegeben: Es handelte sich um acht Aktien mit jeweils gleichem Wert. Die Zahl der Aktien erlaubt keinen Rückschluss auf die Zahl der Aktionäre. Um die Einflussmöglichkeiten von Aktionären offenzulegen, müssen die Namen der Inhaber von Aktien in vielen Ländern unter bestimmten Bedingungen zugänglich gemacht werden. Historische Aktien sind ein beliebtes Sammelobjekt.

Dass jeder Aktionär Stimm- und Rederecht in der Hauptversammlung hat, kann als eine Form der Demokratie innerhalb des Kapitalismus interpretiert werden. Dem stehen jedoch die Praxis und verschiedene Bestimmungen im Aktiengesetz entgegen, was immer wieder zu Diskussionen führt. So war lange Zeit der Erwerb von Aktien für Privatpersonen nur über eine Bank möglich,[3] die sich dann vom Kunden auf Dauer auch das Stimmrecht übertragen ließ (siehe Depotbank). Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ermöglicht bis heute die Übernahme einer Firma durch einen Großaktionär - oft mit dem Anglizismus Buy out bezeichnet.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Diese Bestimmung findet sich bereits im deutschen Gesetz vom 18. Juli 1884, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wurde; siehe Wikisource
  2. Was sind Aktien? – Definition und Beispiele
  3. Kritisiert wurde dies z.B. 1929 von Alois Dallmayr in seiner Schrift Der Milliardenschwindel der Großfinanz, Schriftenreihe Der große Raubzug, Drittes Heft, Hqammer-Verlag, Leipzig 1929, Seite 45, dort als Aktienschwindel bezeichnet

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