Aktiengesetz
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Aktiengesetz (auch Aktienrecht) ist die Bezeichnung für Gesetze, die für Aktiengesellschaften sowie den Umgang mit ausgegebenen Aktien gelten. Das erste deutsche Aktiengesetz (Gesetz über die Aktiengesellschaften) trat ab 9. November 1843 durch Beschluss des preußischen Königs in Kraft. Wesentliche Neufassungen erfolgten 1937 und 1965
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