Namensaktie

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Eine Namensaktie (in der Schweiz Namenaktie) ist eine Aktie, deren Inhaber bei der Aktiengesellschaft in einem Verzeichnis geführt wird. Gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG) müssen Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs bei einer Namensaktie eingetragen werden (siehe § 67 (AktG) was bei der Verwaltung einen zusätzlichen Aufwand verursacht. Diese Regelung führt dazu, dass die Firma ihre Aktionäre selbst anschreiben kann, aber auch zur Hauptversammlung einladen muss. Ursprünglich ist dies die ursprüngliche Form der Aktie, was sich zunächst auch international so durchsetzte. Oft wird der Begriff daher irrtümlich mit der Stammaktie gleichgesetzt.

Um den Verwaltungsaufwand zu sparen und den Handel mit Aktien zu erleichtern, werden Namensaktien an der Börse nur noch aus bestimmten Gründen verwendet. Insbesondere bei häufig gehandelten Wertpapieren sind Namensaktien eher unpraktisch. Bei den meisten Aktien handelt es sich um Inhaberaktien, und die Aktionäre werden von der jeweiligen Depotbank über die Hauptversammlung benachrichtigt. Anfang des Jahres 1997 wurden nur noch zwei der 30 Aktien im Deutschen Aktienindex (DAX) als Namensaktien geführt,[1] 2001 hatte sich die Situation wieder geändert.[2]

Einzelnachweise

  1. Udo Terstege: Inhaber- oder Namensaktien? – Zur Renaissance der Namensaktie, FernUniversität Hagen.
  2. http://www.handelsblatt.com/archiv/ein-drittel-der-dax-30-unternehmen-stellte-in-den-vergangenen-zwei-jahren-um-namensaktien-immer-populaerer/2059796.html

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