Vorstand

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Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen vertritt und nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut ist. Ein Vorstand kann aus einer Person oder aus mehreren Personen bestehen. Bei mehreren Personen gibt es einen Vorsitzenden, der manchmal (z.B. bei Aktiengesellschaften) auch als Vorstandsvorsitzender bezeichnet wird. Der erste Vorsitzende besitzt im Vorstand die Richtlinienkompetenz; dafür wird manchmal den lateinischen Begriff Primus inter pares verwendet.

In der Satzung muss - vor allem im Vereinsrecht - festgelegt sein, welche Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt sind. In wirtschaftlichen Unternehmen gibt es den Begriff der Prokura. Oft werden auch sogenannte Beisitzer berufen, die aber nicht vertretungsberechtigt sind; dann wird der Begriff erweiterter Vorstand verwendet.

Meist wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt. In wirtschaftlichen Unternehmen wird die Zusammensetzung des Vorstands in der Regel von einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eingesetzt, und es können einzelne Mitglieder ohne eine Mitgliederversammlung abberufen oder eingesetzt werden. Es ist allgemein üblich, dass auf einer jährlichen Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstands abgestimmt wird.

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1 Siehe auch

2 Weblinks

3 Vergleich zu Wikipedia




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