Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens einem Teil der Mitglieder eines Vereines oder einer Partei, die einen bestimmten Zweck verfolgt. Dabei sind zeitliche Fristen bei der Einladung einzuhalten. Der Zweck der Mitgliederversammlung wird in der Tagesordnung mitgeteilt. Diese Tagesordnung kann verschiedene Punkte beinhalten. Eine besondere Form ist die Außerordentliche Mitgliederversammlung.
In jedem Geschäftsjahr ist mindestens eine Mitgliederversammlung abzuhalten, die dann oftmals Jahreshauptversammlung genannt wird. Bei Parteien wird oft die Bezeichnung Parteitag verwendet.
Inhaltsverzeichnis
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1 Zitate
- "Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt." (§ 37 Absatz 1 BGB)
2 Trivia
- Der Vorsitzende lädt zur Versammlung ein, dabei sind allerdings Fristen zu wahren.
3 Weblinks
4 Andere Lexika
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