Prokura

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Prokura (von lateinisch procurare = für etwas Sorge tragen) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine umfangreiche geschäftliche Vollmacht. Sie dient als eine Form der Stellvertretung und hat den Zweck, dem Handelsverkehr eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln des Kaufmanns bzw. des kaufmännischen Mitarbeiters zu bieten. Die Rechtsgrundlagen der Prokura finden sich im deutschen Handelsrecht in § 48 bis § 53 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Der Prokurist hat daher eine besondere Vertrauensstellung im Unternehmen.

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