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Generalgouvernement

Generalgouvernement (polnisch: Generalne Gubernatorstwo) war die Bezeichnung für Gebiete in Polen, die 1939–1945 vom Deutschen Reich militärisch besetzt waren. Die Entscheidung über die Errichtung soll am 12. Oktober 1939 durch Adolf Hitler erfolgt sein.[1] Es hatte zunächst eine Fläche von 95.000 km² und war in die vier Distrikte Krakau, Lublin, Radom und Warschau gegliedert. Generalgouverneur war der NSDAP-Funktionär Hans Frank, sein Stellvertreter war Josef Bühler, der Dienstsitz war in Krakau. Im Dezember 1940 lebten hier 12,1 Millionen Menschen. 1941 wurde das Gebiet nach dem Angriff auf die Sowjetunion (Unternehmen Barbarossa) um den Distrikt Galizien auf 142.000 km² erweitert. Im Generalgouvernement befanden sich die vier Konzentrationslager Belzec, Sobibor, Treblinka und Majdanek. In diesen Lagern wurden im Rahmen von Umsiedlungen, Strafmaßnahmen und infolge der nationalsozialistischen Rassenpolitik Millionen von Menschen zusammengepfercht, von denen die meisten durch Krankheit, Hunger und gezielte Tötungsaktionen starben. Gleichzeitig wurden Deutsche mit ihren Familien angesiedelt, um die militärische und zivile Kontrolle über das gesamte Gebiet auszuüben. Ziel der nationalsozialistischen Politik war, das Generalgouvernement „judenfrei“ zu machen und die als „minderwertig“ erachtete „Rasse“ der Polen zu vertreiben.
Der Kampf der deutschen Besatzer gegen den polnischen Widerstand war unerbittlich. Die polnischen Widerstandsorganisationen führten schwarze und weiße Listen, um gegen die Besatzer vorgehen zu können. Wer auf der schwarzen Liste stand, war spätestens zum Ende des Krieges dem Tode geweiht, als sich nach der Befreiung durch die sowjetische Armee der gesamte Hass gegen die ehemaligen Besatzer entlud. Nur wenige Deutsche standen auf der weißen Liste - sie gehörten meist der Zivilverwaltung an und galten als harmlos.
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Lothar Gruchmann: Der Zweite Weltkrieg, dtv-Weltgeschichte des 20. Jahrhunderts, Band 10, München 1967, Seite 35