Hans Frank
Aus PlusPedia
Hans Michael Frank (* 23. Mai 1900 in Karlsruhe; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein nationalsozialistischer deutscher Politiker. Er schloss sich der DAP, ein Vorläufer der NSDAP, bereits 1919 an, arbeitete als Adolf Hitlers Rechtsanwalt und war als Reichsrechtsführer höchster Jurist im „Dritten Reich“. Nach 1933 organisierte er die Gleichschaltung der Justiz in Bayern und später in ganz Deutschland. Hans Frank gehörte zu den 24 Angeklagten im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Er wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen, zum Tode verurteilt und in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 durch den Strang hingerichtet.
Andere Lexika
Kategorien:
- PPA-Kupfer
- Reichskommissar
- Reichsleiter (NSDAP)
- Rechtsanwalt (Deutschland)
- Person um Adolf Hitler
- Reichstagsabgeordneter (Weimarer Republik)
- Reichstagsabgeordneter (Deutsches Reich, 1933–1945)
- Reichsminister (Deutsches Reich, 1933–1945)
- Justizminister (Bayern)
- Verurteilte Person (Nürnberger Prozesse)
- Hingerichtete Person
- Person (deutsche Besetzung Polens 1939–1945)
- Person (deutsche Besetzung der Ukraine 1941–1944)
- Täter des Holocaust
- Teilnehmer am Hitlerputsch
- Freikorps-Mitglied
- DAP-Mitglied
- NSDAP-Mitglied
- SA-Mitglied
- Mitglied der Akademie für Deutsches Recht
- Mitglied in der Thule-Gesellschaft
- Träger des Danziger Kreuzes
- Ehrenbürger der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Deutscher
- Geboren 1900
- Gestorben 1946
- Mann
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.