Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

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Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher (kurz Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess) wurden nach dem Zweiten Weltkrieg deutsche Politiker, Militärs und NS-Funktionäre erstmals für die Planung, Vorbereitung, Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verbrechen an der Zivilbevölkerung und an Kriegsgefangenen sowie für den Massenmord in den Vernichtungslagern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Von den 24 Angeklagten wurden zwölf zum Tode und sieben zu Freiheitsstrafen verurteilt, drei Angeklagte wurden freigesprochen. Zwei Verfahren wurden ohne Verurteilung eingestellt.

Zum Tod durch den Strang verurteilt wurden:

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