Zwangsbehandlung

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Zwangsbehandlung oder auch ärztliche Zwangsmaßnahme ist die durch unmittelbaren Zwang durchgesetzte Anwendung therapeutischer Maßnahmen durch einen Arzt gegen den Willen des Betroffenen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Regelung, dass eine Zwangsbehandlung nur zulässig ist, wenn diese zum Schutz der Gemeinschaft oder des Betroffenen vor schweren Schäden dient, oder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Zwangsbehandlung kann zum Beispiel eine Beruhigungsspritze oder auch eine vorübergehende Zwangseinweisung sein. Inwieweit die künstliche Ernährung und bestimmte diagnostische Verfahren dazu gehören, ist teilweise juristisch umstritten; dies gilt insbesondere für die Blutprobe. So muss gemäß Strafprozessordnung § 81aVorlage:§/Wartung/buzer ein Beschuldigter die Entnahme einer Blutprobe sowie andere körperliche Eingriffe dulden, wenn diese für das Strafverfahren von Bedeutung sind. Weitere gesetzliche Voraussetzungen ergeben sich aus den Psychisch-Kranken-Gesetzen.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Kritik

Die Kritik, insbesondere durch Betroffenenverbände, macht sich insbesondere an der Zwangsmedikation fest.

2 Trivia

  • Auch eine Gefängnisstrafe kann als Zwangsbehandlung verstanden werden.
  • Die Polizei ist willfähriger Gehilfe bei Zwangsbehandlungen.

3 Weblinks

4 Andere Lexika





Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway