Zwangsbehandlung
Eine Zwangsbehandlung oder auch ärztliche Zwangsmaßnahme ist die durch unmittelbaren Zwang durchgesetzte Anwendung therapeutischer Maßnahmen durch einen Arzt gegen den Willen des Betroffenen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Regelung, dass eine Zwangsbehandlung nur zulässig ist, wenn diese zum Schutz der Gemeinschaft oder des Betroffenen vor schweren Schäden dient, oder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Zwangsbehandlung kann zum Beispiel eine Beruhigungsspritze oder auch eine vorübergehende Zwangseinweisung sein. Inwieweit die künstliche Ernährung und bestimmte diagnostische Verfahren dazu gehören, ist teilweise juristisch umstritten; dies gilt insbesondere für die Blutprobe. So muss gemäß Strafprozessordnung § 81a ein Beschuldigter die Entnahme einer Blutprobe sowie andere körperliche Eingriffe dulden, wenn diese für das Strafverfahren von Bedeutung sind. Weitere gesetzliche Voraussetzungen ergeben sich aus den Psychisch-Kranken-Gesetzen.
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1 Kritik
Die Kritik, insbesondere durch Betroffenenverbände, macht sich insbesondere an der Zwangsmedikation fest.
2 Trivia
- Auch eine Gefängnisstrafe kann als Zwangsbehandlung verstanden werden.
- Die Polizei ist willfähriger Gehilfe bei Zwangsbehandlungen.
3 Weblinks
- Psychisch Kranke: Zwangsbehandlung mit richterlicher Genehmigung wieder möglich, Bericht im Deutschen Ärzteblatt 2013
4 Andere Lexika
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