Zwangseinweisung
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Zwangseinweisung - juristisch Unterbringung - bedeutet in Deutschland die Einweisung in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder eine Entzugseinrichtung ohne oder gegen den Willen des Betroffenen.[1] Dabei kann in Einzelfällen auch ein Justizirrtum vorliegen. Einer Schätzung aus dem Jahr 2011 zufolge betrifft das jährlich etwa 200.000 Menschen.[2] Über die Dauer des Aufenthaltes sagt diese Zahl jedoch nichts aus.
Inhaltsverzeichnis
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1 Bekannte Beispiele
2 Siehe auch
3 Andere Lexika
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4 Einzelnachweise
- ↑ https://dejure.org/gesetze/StGB/63.html
- ↑ Annika Joeres: Zwangseinweisungen: Für verrückt erklärt in Die ZEIT vom 31. August 2011
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