Unterbringung
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Das Wort Unterbringung hat mehrere Bedeutungen:[1] Es steht - je nach Zusammenhang - als Synonym für
- Aufteilung, Platzierung oder Zuweisung
- Beherbung oder Unterkunft
Zu unterscheiden sind dabei die Rechtsbegriffe:
- die betreuungsrechtliche Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 und 2 BGB
- die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch kranker Personen
- die strafrechtliche Unterbringung nach § 63 StGB - auch Zwangseinweisung genannt
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe oder Namen. |
Einzelnachweise
- ↑ Duden - das Synonymwörterbuch, Duden-Verlag, Mannheim - Zürich, 5. Auflage 2010
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