Trennung von Staat und Kirche
Als Trennung von Staat und Kirche ist ein im Zuge der europäischen Aufklärung und Säkularisierung entstandenes verfassungsrechtliches Modell zu verstehen, in denen Staat und Kirchen kraft staatlicher Gesetze organisatorisch und rechtlich getrennt sind. Weitergehend wird der Begriff Trennung zwischen Staat und Religion verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich nicht nur wie im europäischen Kontext auf die Kirchen des Christentums, sondern auf alle Religionen bezieht, da zum Beispiel im Islam der Begriff Kirche nicht verwendet wird. Die aus dem verfassungsrechtlichen Modell abgeleiteten Rechtssysteme unterscheiden sich von einer Staatskirche, Staatsreligion oder Theokratie. Sie reichen vom restriktiven Verbot der Religionsausübung im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel in Albanien 1968–1990 (siehe Staatsatheismus), über die strikte Trennung zwischen Religion und Staat in öffentlichen Schulen und sonstigen Körperschaften des Staates (Laizismus) bis hin zu verschiedenen Kooperationsformen, in denen eine Trennung der Aufgaben- und Durchführungsbereiche prinzipiell aufrechterhalten bleibt (zum Beispiel durch das Reichskonkordat in Deutschland). In Frankreich geht durch den Laizismus die Trennung von Kirche und Staat vergleichsweise weit: Religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen und staatlich geförderten Projekten (siehe Jakobsweg) sind grundsätzlich nicht zulässig.
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