Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen, ohne dass dabei die steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten eingehalten werden. Schwarzarbeit wird in der Regel mündlich vereinbart und das Entgelt bar gezahlt. Schätzungen über den Anteil von Schwarzarbeit am gesamten Bruttoinlandsprodukt (BIP) in westeuropäischen Volkswirtschaften schwanken zwischen 0,5 % und 20 %. Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind. Inwieweit es sich bei Tätigkeiten, die ohne die erforderliche Anmeldung beim Finanzamt beziehungsweise als Gewerbe ausgeführt werden, auch um Schwarzarbeit handelt, war seit langem strittig und ist teilweise durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung seit dem Jahr 2004 geklärt worden.[1]
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1 Literatur
- Arbeitsgesetze, 94. Auflage 2019, Beck-Texte im dtv
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3 Einzelnachweise
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