Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

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Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung - kurz Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, abgekürzt SchwarzArbG - trat am 1. August 2004 in Kraft.[1] Nach Schätzung des Bundesministeriums der Finanzen von 2006 schädigt die Schattenwirtschaft (umfasst alle illegalen wirtschaftlichen Tätigkeiten, darunter auch Schwarzarbeit) die Bundesrepublik jährlich um 70 Milliarden Euro. Die Schattenwirtschaft liege bei 15 % der gesamten Wirtschaftsleistung, d. h.: 345 Milliarden Euro. Das sei Wirtschaftskriminalität, gegen die unter anderem die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (s. u.) künftig mit 7.000 Beschäftigten vorgehe.[2][3]

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1 Literatur

  • Arbeitsgesetze, 94. Auflage 2019, Beck-Texte im dtv

2 Weblinks

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3 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) vermutlich nicht.

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4 Einzelnachweise

  1. https://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/966/96621.html
  2. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. April 2006
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit#Umfang_der_Schwarzarbeit

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