Schundliteratur

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Als Schundliteratur wird triviale, verdorbene oder unmoralische Literatur bezeichnet, die sich vor allem nachteilig auf Kinder und Jugendliche auswirkt. In der Weimarer Republik wurde im Reichstag das Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften verabschiedet. Demzufolge wurden vor allem Heftromane und erotische Literatur auf eine entsprechende Liste der jugendgefährdenden Schriften gesetzt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften wurde 1954 in Westdeutschland gegründet.

In der DDR wurde der Begriff ideologisch für die Auseinandersetzung der Gesellschaftssysteme genutzt und in folgender Art und Weise definiert:

„Schundliteratur: Literatur, die nach Form und Inhalt wertlos (z. B. verlogen-sentimentale Liebesromane) und, besonders für Jugendliche, moralisch gefährlich ist (z. B. Gangstergeschichten). Die S. wird in den Ländern des Friedenslagers energisch bekämpft und vor allem durch eine wertvolle Jugendliteratur ausgeschaltet, während sie in den kapitalistischen Ländern teilweise in den Dienst der Aufrüstung gestellt wird.“ [1]

Schundliteratur hat aus Sicht des Marxismus vor allem die Funktion, die arbeitende Bevölkerung mittels gesellschaftlich belangloser und klischeehafter Erzählungen von den im kapitalistischen System herrschenden ökonomischen und sich verschärfenden Klassengegensätzen und Machtverhältnissen abzulenken, um so einen gemeinsamen Kampf der Unterdrückten gegen den repressiven kapitalistisch-imperialistischen Machtapparat zu verhindern.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Lexikon A–Z in zwei Bänden, Leipzig 1958

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