Mischehe
Aus PlusPedia
Mischehe ist die Bezeichnung für eine Ehe zwischen Personen unterschiedlicher Rasse oder Religion. Im deutschsprachigen Raum bezeichnete der Begriff bis in die 1920er-Jahre meist eine Heirat von Personen unterschiedlicher christlicher Konfessionen. Auch eine Heirat von Personen unterschiedlicher Nationen (eine binationale Ehe) wird manchmal so bezeichnet.
Das Wort Mischehe gab es als amtliche Bezeichnung:
- für Ehen zwischen Einheimischen und deutschen Siedlern in den Deutschen Kolonien
- in den USA: 1664 führte als erste damalige Kolonie Maryland ein Mischehenverbot ein.
- für Ehe zwischen Juden und „Deutschblütigen“ in Deutschland zwischen 1933 und 1945[1]
- für Ehen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Menschenrassen im Prohibition of Mixed Marriages Act von Südafrika 1949–1986 (siehe Apartheid)
1 Andere Lexika
- Anne-Lise Head-König: Mischehen. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
2 Einzelnachweise
- ↑ An die Stelle von „deutsches oder artverwandtes Blut“ sollte nach einem Runderlass vom 26. November 1935 der Begriff „deutschblütig“ treten
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.