Mischehe

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Mischehe ist die Bezeichnung für eine Ehe zwischen Personen unterschiedlicher Rasse oder Religion. Im deutschsprachigen Raum bezeichnete der Begriff bis in die 1920er-Jahre meist eine Heirat von Personen unterschiedlicher christlicher Konfessionen. Auch eine Heirat von Personen unterschiedlicher Nationen (eine binationale Ehe) wird manchmal so bezeichnet.

Das Wort Mischehe gab es als amtliche Bezeichnung:

  • für Ehen zwischen Einheimischen und deutschen Siedlern in den Deutschen Kolonien
  • in den USA: 1664 führte als erste damalige Kolonie Maryland ein Mischehenverbot ein.
  • für Ehe zwischen Juden und „Deutschblütigen“ in Deutschland zwischen 1933 und 1945[1]
  • für Ehen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Menschenrassen im Prohibition of Mixed Marriages Act von Südafrika 1949–1986 (siehe Apartheid)

1 Siehe auch

2 Andere Lexika






3 Einzelnachweise

  1. An die Stelle von „deutsches oder artverwandtes Blut“ sollte nach einem Runderlass vom 26. November 1935 der Begriff „deutschblütig“ treten

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