Mietendeckel

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Mietendeckel ist die umgangssprachliche Bezeichnung für staatliche Regulierungsmaßnahmen, um den Anstieg von Wohnungsmieten zu begrenzen. Ein Beispiel ist das vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 30. Januar 2020 beschlossene Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (kurz: MietenWoG Bln).[1] Das von der rot-rot-grünen Koalition angestoßene Gesetz ermöglicht die staatliche Regulierung bei der Höhe von Wohnraummieten. Zu den wesentlichen Regelungen gehören eine Begrenzung von Mieterhöhungen, das Setzen von Mietpreisobergrenzen und die Möglichkeit von Mietabsenkungen. Für bestimmte Wohnräume gilt das Gesetz in Berlin nicht, insbesondere nicht für Wohnraum, der ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurde (Neubau) oder der öffentlich gefördert wurde. Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet. Am 23. Februar 2020 traten die Mietpreisobergrenzen des Mietendeckels in Kraft.[2]

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es ähnliche Maßnahmen während der Zeit des Wirtschaftswunders in den 1950er und 1960er Jahren. Damals wurde dies als notwendige Wohnraumbewirtschaftung im Rahmen des Wiederaufbaus gesehen. Dazu erfolgte eine Unterteilung der Stadt- und Landkreise in Westdeutschland in „schwarze“ und „weiße Kreise“. 1966 waren noch 31 der Gebiete als schwarz gekennzeichnet, so dass dort ein weitgehender Mieterschutz und Mietpreisbindung galten, zum Beispiel in Hamburg und München.[3]

1 Weblinks

2 Andere Lexika




3 Einzelnachweise

  1. Vorlage zur Beschlussfassung, MietenWoG Bln (Mietendeckel). 2019-11-05. Abgerufen am 29. November 2019. (PDF; 124 kB)
  2. https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietendeckel-tritt-in-kraft-der-tesla-manager-profitiert-der-siemens-arbeiter-kaum/25573692.html
  3. https://www.zeit.de/1966/36/schwarz-weisser-wohnungsmarkt/seite-2

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