Mauerschützenprozesse

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Die Mauerschützenprozesse sind eine Kette von Gerichtsprozessen, in denen ehemalige Grenzsoldaten und Kommandeure der DDR-Grenztruppen wegen der Todesschüsse an der Berliner Mauer (1961 bis 1989) zur Verantwortung gezogen werden.

Wegen der Todesschüsse wurden in der Bundesrepublik Deutschland von 1991 bis 2004 mehr als 240 Menschen angeklagt.[1] Sind Mauerschützenprozesse ein klassisches Beispiel für "Sieger" Gerechtigkeit? Mit dem Nürnberger Prozess als Grundlage wird argumentiert, dass die Mauerschützenprozesse legitim sind, und dass die Urteile gegen DDR-Bürger sich nicht gegen den Grundsatz der nullum crimen sine lege (lateinisch „kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz“) richten.[2] Der Bundesgerichtshof wertete das Handeln der ehemaligen Grenzsoldaten und ihrer Befehlshaber als nicht gerechtfertigte Fälle von Totschlag gemäß § 212Vorlage:§/Wartung/buzer Abs. 1 StGB. Den in § 27 Abs. 2 S. 1 des DDR-Grenzgesetzes enthaltenen Rechtfertigungsgrund erklärte der BGH für nicht anwendbar [3] Für die Tötung von Walter Kittel wurde der Todesschütze mit der längsten Freiheitsstrafe von 10 Jahren belegt.

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweis

  1. Chronik der Wende
  2. G. Anderson: The Mauerschützenprozesse and the principle of nullum crimen sine lege, German Politics, Band 7, Heft 2, 1998
  3. Einschlägige Entscheidungen: Urteil vom 3. November 1992 – 5 StR 370/92, BGHSt 39, 1 (Strafbarkeit des Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze); Urteil vom 20. März 1995 – 5 StR 111/94, BGHSt 41, 101 (Tötungshandlungen an der innerdeutschen Grenze)

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