Markenrecht

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Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützen soll. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz.

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1 Rechtslage in einzelnen Staaten

Es gibt zwar ein internationales Markenrecht, doch auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Staaten. Insbesondere die Volksrepublik China und Deutschland unterscheiden sich sehr stark voneinder. Das Schutzrecht wird meist auf Zeit gewährt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz beträgt die Dauer ab dem Tag der Anmeldung zehn Jahre, kann aber verlängert werden.

Eine Besonderheit stellt die Frage der tatsächlichen Nutzung dar: Der deutsche Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 21. Juli 2005 (Az. I ZR 293/02) über verschiedene eingetragene Wort- und Wort-/Bildmarken des Handelskonzerns Otto entschieden und das Unternehmen schließlich zur Löschung wegen Nichtbenutzung verurteilt. Hier waren die Marken lediglich auf Katalogen und Versandtaschen angebracht, nicht aber auf der Ware selbst. Der Bundesgerichtshof hat darin keine geeignete rechtserhaltende Benutzung der Marke gesehen.[1]

2 Siehe auch

3 Literatur

  • José A. Campos Nave: Einführung in das Markenrecht: deutsches, europäisches und internationales Markenrecht. 3., überarb. Aufl., Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt a.M. 2011, ISBN 978-3-8005-1544-8.
  • Paul Lange (Hrsg.): Internationales Handbuch des Marken- und Kennzeichenrechts. Bearb. von José de Oliveira Ascensão. C. H. Beck Verl., München 2009, ISBN 978-3-406-57122-0.
  •  Graeme B. Dinwoodie, Mark D. Janis: Trademark law and theory: a handbook of contemporary research. Edward Elgar Publishing, 2008, ISBN 978-1845426026.
  •  Graeme B. Dinwoodie, William O. Hennessey und Shira Perlmutter: International and Comparative Trademark Law. Matthew Bender, 2003, ISBN 978-0820554679.

4 Einzelnachweise

  1. gelöschter Abschnitt aus Wikipedia

5 Andere Lexika






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