Kreditgeschäft
Das Kreditgeschäft umfasst die Tätigkeit von Banken und Kreditinstitute in Form der Geldleihe als Darlehen, sowie die Kreditleihe (Avalkredite, Akkreditive, Akzeptkredite, Hypotheken usw.). Dabei dienen als Sicherheit des Schuldners meist sein Einkommen und Vermögen. Die Bank tritt dabei als Gläubigerin auf, Kreditinstitute und andere sind oft nur Vermittler bzw. Finanzdienstleister. Rechtlich verbergen sich hinter diesen Geschäften die Bankgeschäfte des § 1 Abs. 1 Nr. 2, 3, 8 und 10, Abs. 11 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG).[1] Schuldner können natürliche oder juristische Personen sein. Im weitesten Sinne gehören auch Staatsanleihen dazu. Ein Sonderfall ist der Erwerb von Immobilien, bei denen in Deutschland als Sicherheit der Eintrag ins Grundbuch dient: In diesem Fall muss der bisherige Eigentümer jedoch seine Zustimmung erteilen.
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Kreditgeschäft) vermutlich nicht.
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3 Einzelnachweise
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