Finanzdienstleister

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Ein Finanzdienstleister (auch Finanzdienstleistungsinstitut) ist in Deutschland laut dem Gesetz über das Kreditwesen (KredWG) ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig betreibt und kein Kreditinstitut ist.[1] Auch die einzelnen festangestellten oder freien Mitarbeiter eines Finanzdienstleistungsinstituts werden oft als Finanzdienstleister bezeichnet, obwohl sie oft nur in begrenztem Umfang Verantwortung übernehmen. Zu den Finanzdienstleistungen gehören in der Regel die Vermittlung von Geldanlagen, die Verwaltung von Geldvermögen und der Vergleich von Kreditangeboten. Oft werden in diesem Zusammenhang auch Versicherungen angeboten. Ein bekanntes Produkt ist zum Beispiel der Bausparvertrag.

1 Siehe auch

2 Einzelnachweise

  1. siehe § 32 KredWG

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